Die Bundesregierung hat heute den von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Verteidigungsministeter Boris Pistorius gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Damit setze die Bundesregierung frühzeitig ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung um, heißt es in einer Mitteilung des BMVg.
Mit dem durch das Kabinett beschlossenen Kabinettsentwurf soll durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtern und beschleunigen. Darüber hinaus sind im Luftverkehrsgesetz planungsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit militärischen Luftverteidigungsradaranlagen und für militärische Flugplätze vorgesehen.
Im aktuellen Entwurf wurde der Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes gegenüber der Fassung von 2022 von dem Begriff der Militärausrüstung auf alle Bedarfe der Bundeswehr ausgeweitet und die Laufzeit der Erleichterungen bis Ende 2035 verlängert. Umfasst sind neben reiner Militärausrüstung nun auch alle zivilen Bedarfe der Bundeswehr wie z.B. Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa der Neubau und die Instandhaltung von Kasernen. Gemäß § 7 des Entwurfs kann eine Vergabeprozess begonnen werden, bevor die dafür notwendige Finanzierung gesichert ist.
Im Gesetzentwurf sind überdies zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorgesehen.
Die Bedarfsdeckung sowohl durch innovative als auch marktverfügbare Leistungen wird ebenso gefördert wie Beschaffungen für und mit Partnernationen. Laut § 11 des Entwurfs können jederzeit Bieter für Beschaffungen, die außerhalb der EU ansässig sind, ausgeschlossen werden, soweit ihre Herkunftsländer nicht einschlägigen Vereinbarungen mit der EU beigetreten sind.
Zudem sind planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.
Der Entwurf stellt laut Verteidigungsministerium enge Verbindungen zu den laufenden Überarbeitungen des EU-Vergaberechts, unter anderem dem sogenannten „Defence Omnibus“, her. Darüber hinaus enthalte er dringende Maßnahmen zur Abhilfe im Hinblick auf einen Klagebeschluss der Europäischen Kommission im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik.
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit Abweichenden Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr beschlossen. Durch die darin enthaltene deutliche Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge werden nach Einschätzung der Bundesregierung die vom Anwendungsbereich umfassten Vergaben beschleunigt. Die damit ebenfalls einhergehende Entlastung der betroffenen Vergabestellen werde helfen, die benötigten Ressourcen zielgerichtet und effizient einzusetzen.
Nach Aussage von Verteidigungsminister Pistorius werden künftig Direktvergaben von Aufträgen schneller und häufiger möglich sein, zum Beispiel wenn gemeinsam mit Partnern interoperable Systeme beschafft werden. „Ebenso stärken wir Start-up-Unternehmen, indem es künftig mehr Möglichkeiten gibt, Vorauszahlungen zu leisten, damit auch kleinere Unternehmen ihre Produktionskapazitäten erhöhen können“, so Pistorius. Der Maßnahmenkatalog des Gesetzentwurfs sei breit und werde die erforderliche Flexibilität bieten. Bei diesem Vorhaben brauchen wir einen engen Schulterschluss mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Daher habe ich sie heute erneut zu einem Round Table ins Verteidigungsministerium eingeladen. Wir wollen die Beschaffung beschleunigen, um Deutschland sicherer zu machen. Diesen Erfolg schaffen wir nur gemeinsam. Ich vertraue auf die Unterstützung der Unternehmen.“
lah












