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Industrie legt Angebot für Schützenpanzer Puma vor

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Nach dem Überfall russischer Truppen auf die Ukraine dämmert es den meisten Politikern in Deutschland, dass die eigene Verteidigungsfähigkeit in den vergangenen Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurde. Ein Beispiel dafür ist die Panzergrenadiertruppe des Heeres: Fast die Hälfte aller Einheiten dieser Truppengattung ist noch immer mit dem seit über 50 Jahren im Einsatz befindlichen Schützenpanzer Marder ausgestattet. Nur fünf Bataillone verfügen über den Puma.

Bislang sah es so aus, als ob dies auch noch lange so bleiben würde, da die Bundesregierung weder Geld für eine vollständige Modernisierung des ersten Loses Puma noch für die Beschaffung eines zweiten Loses als Nachfolger des Oldtimers Marder aufbringen wollte. Allerdings nimmt der Druck auf die Politik zu, hier etwas zu ändern.

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Vor dem Hintergrund des Kriegsausbruchs in Osteuropa wirkt es fast wie Prophetie, dass die deutsche Industrie vor zehn Tagen eine eigene Initiative gestartet und dem für die Beschaffung zuständigen Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) unaufgefordert ein Angebot für die Lieferung eines zweiten Loses von 229 Schützenpanzern Puma vorgelegt hat, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Wie das Anbieterkonsortium von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall bestätigt, sollen die vermutlich modernsten Schützenpanzer der Welt zu einem Preis von 3,67 Milliarden Euro geliefert werden. Das liegt unter der ursprünglichen Kalkulation, die bei rund 3,9 Milliarden Euro lag.

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Die Bundeswehr hatte zunächst ein erstes Los von 410 Exemplaren des Pumas bestellt, dieses dann aber aus Spargründen auf 350 reduziert. Mittlerweile sind alle bestellten Panzer an die Truppe ausgeliefert, allerdings sind nur 40 für die VJTF vorgesehene Pumas auf den modernsten Rüststand gebracht und als „kriegstauglich“ klassifiziert worden.

Der Puma gilt als wesentlich leistungsfähiger als der Marder, da er unter anderem über eine präzise 30-mm-Kanone, die auch zur Bekämpfung von Drohnen geeignet ist, und einen deutlich erhöhten Panzerschutz verfügt. Dies verwundert nicht, da der Marder aus einer Zeit stammt, in der der VW-Käfer das meistgefahrene Auto in Deutschland war. 1971 als die ersten Marder an die Truppe übergeben wurden, war der dritte Zerstörer der Lütjens-Klasse, die Rommel, gerade ein Jahr zuvor in Dienst gestellt worden, während die Luftwaffen die RF-4E Phantom erhielt. Sowohl die Zerstörer als auch die Kampfjets dieser Epoche sind höchstens noch im Museum zu finden.

In Fachkreisen stößt die Zurückhaltung bei der Puma-Beschaffung auf Verwunderung – schließlich gehören Panzergrenadier- und Panzertruppen zum Kern des Heeres und der Krieg in der Ukraine zeigt eindrücklich, dass Russland weiterhin auf den massiven Einsatz von Panzern und Schützenpanzern setzt. Gleichzeitig hat das Heer einen erheblichen Modernisierungsbedarf, was die Digitalisierung betrifft. Und hier stellt der Puma im System Panzergrenadier zusammen mit dem „Infanteristen der Zukunft (IDZ) – erweitertes System“ den höchsten Digitalisierungsgrad dar.

Sollte die Politik sich gegen die Bestellung eines zweiten Loses stellen, befürchtet die Industrie, dass Zulieferketten dauerhaft reißen könnten, da sich dann womöglich kleinere Unternehmen aus dem Rüstungsgeschäft zurückziehen oder gar in die Insolvenz gehen könnten. In der augenblicklichen weltpolitischen Situation ein bedrohliches Szenario.

Die Industrie hat mit ihrem Angebot für den Puma ihre Hausaufgaben gemacht. Eine schnelle Beauftragung ist damit möglich. Nun ist es an der Politik zu entscheiden, ob sie wirklich mehr in Verteidigungsfähigkeiten investieren will.

Die Zeichen dafür sind zumindest günstig. Gerade hat der Bundeskanzler angekündigt, ein „Sondervermögen Bundeswehr“ von 100 Milliarden Euro für die Rüstungsbeschaffung einzurichten und in Zukunft mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes für Verteidigung auszugeben. Gut informierten Kreisen nach arbeitete das BAAINBw bereits an diesem Wochenende daran Wunschlisten aufzustellen, wie diese Mittel auch ausgegeben werden können.
lah/27.2.2022