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Diehl und Hensoldt mit Kurzfrist-Lösung für Bundeswehr

Die Systemhäuser Diehl Defence und Hensoldt haben eine Vertiefung ihrer Kooperation auf dem Gebiet der bodengebundenen Luftverteidigung vereinbart. Wie die beiden Unternehmen in einer gemeinsamen Presseerklärung schreiben, wollen sie auf Basis von bewährten gemeinsamen Systemen, die sich aktuell in Produktion befinden und kurzfristig lieferbar sind, „Produkte der Spitzenklasse“ zur Abwehr von Flugkörper-Bedrohungen anbieten.

Diese Luftverteidigungssysteme setzen den Angaben zufolge neueste Technologien ein. Damit könnten die Unternehmen einen Beitrag zum Umgang mit der veränderten Bedrohungslage für Deutschland und in Europa leisten.

Diehl Defence und Hensoldt arbeiten bereits seit Jahren auf dem Gebiet der Luftverteidigung zusammen. Diehl Defence habe in seinem System für Mittelstrecken, dem Flugkörper Iris-T SLM, die Gefechtsstand-Software IBMS-FC von Airbus und aktive wie passive Radare von Hensoldt integriert, in die Serienproduktion überführt und bereits an einen Exportkunden geliefert. Die Boden-Luft-Lenkflugkörper Iris-T SLM sind Teil der Iris-T Produktfamilie von Diehl Defence. Bereits vor einigen Jahren hatten die beiden Unternehmen von einem Exportkunden im Mittelmeer-Raum einen Auftrag zur Lieferung einer solchen Konfiguration für die bodengebundene Luftverteidigung erhalten. Die finale Lieferung soll dem Vernehmen nach in diesem Jahr anstehen.

„Auf Basis der Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Exportprogramm vertiefen Diehl Defence und Hensoldt nun die Kooperation mit Blick auf die Bedrohungslage in Deutschland“, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: Die gemeinsamen Lösungen beider Firmen könnten im Falle einer baldigen Beschaffungsentscheidung ab dem dritten Quartal 2022 an den deutschen Kunden ausgeliefert werden. Wie ein Diehl-Sprecher auf Nachfrage erläuterte, soll dazu eine bereits in Produktion befindliche Lösung kurzfristig mit einigen Anpass-Entwicklungen für den deutschen Bedarf verfügbar gemacht werden.

Beobachter gehen aufgrund des kurzen Zeitrahmens zwischen Beauftragung und Lieferung davon aus, dass dies nur möglich ist, wenn für Exportkunden bestimmte Güter für den nationalen Bedarf eingesetzt werden. Bekanntlich hatte das Verteidigungsministerium kurz nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs deutsche Unternehmen aufgefordert zu prüfen, ob Produkte – auch solche für Drittkunden – verfügbar sind, die kurzfristig an die Bundeswehr umgesteuert werden können.

Iris-T SLM könne durch Elemente der Kurzstrecken-Version Iris-T SLS, das bereits in mehreren europäischen Ländern unter Vertrag sei und sich in Schweden im operativen Einsatz befinde, ergänzt werden, heißt es in der Mitteilung. Damit werde das System auch den Anforderungen an den so genannten Nah- und Nächstbereichsschutz (NNbS) gerecht. Hierzu habe Diehl Defence bereits eine weiterentwickelte Variante vorgestellt, die außerhalb der NATO schon unter Vertrag sei und sich in der Realisierung befinde. „Damit steht ein Produktportfolio bereit, das die Bedarfe einer deutschen Luftverteidigung bedienen kann“, schreiben die Unternehmen.

Um das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der integrierten Luftverteidigung der NATO schützen, sei eine Ausrüstung mit bodengebundenen Luftverteidigungssystemen erforderlich, deren Abfangflugkörper eine Reichweite von 40 km haben und Ziele bis zu einer Höhe von 20 km bekämpfen können, heißt es weiter. Darüber hinaus solle ein 360-Grad-Rundumschutz realisiert werden, der auch Angriffen mit Marschflugkörpern Rechnung trage, und die volle Interoperabilität mit der bestehenden NATO-integrierten Luftverteidigungsarchitektur unabdingbar.

Nach Angaben der beiden Unternehmen ist eine Leistungssteigerung des bestehenden IRIS-T-SLM-Systems bei Diehl Defence und Hensoldt als IRIS-T SLX in Entwicklung, um das vorhandene Luftverteidigungssystem durch eine größere Reichweite bis zu 80 km und eine bessere Höhenabdeckung bis zu 30 km gegen Flugziele zu ergänzen und damit Reaktions- und Vorwarnzeiten zu verbessern.

Beide Unternehmen betonen, dass es sich bei den gemeinsamen Systemen um rein deutsche Produkte handelt, die nicht auf ausländische Technologie angewiesen seien und deshalb ein Höchstmaß an Zulassbarkeit und Zertifizierbarkeit zum Betrieb in Deutschland und eine große Versorgungssicherheit böten.
lah/12/7.4.2022

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