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Mittelfreigabe für Puma-Munition und weitere Rüstungsprojekte

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Finanzierung von mehreren Rüstungsprojekten freigegeben. Wie das Verteidigungsministerium in einer Mitteilung schreibt, kann nun die  Beschaffung von mehr als 600.000 Schuss Maschinenkanonenmunition für den Schützenpanzer Puma eingeleitet werden.

Die ersten rund 25.000 Patronen der Munition im Kaliber 30×173 Millimeter sollen noch im Jahr 2022 abgerufen werden. Die Beschaffung der Maschinenkanonenmunition für den Puma diene auch der Sicherstellung des Gefechtsvorrats für die schnelle Eingreiftruppe VJTF.  Zudem würden die Patronen für Ausbildung und Übungen der Panzergrenadiere der Bundeswehr benötigt. Insgesamt soll Munition für rund 576 Millionen Euro beschafft werden, wie es in der Mitteilung heißt.

Die Bundeswehr könne außerdem damit beginnen, aus einem Rahmenvertrag Hand- und Fahrzeugfunkgeräte zu beschaffen. Die modernen digitalen UHF-Funkgeräte seien für die Umsetzung des Rüstungsprogramms Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) vorgesehen. In Kürze soll auf der Basis des Rahmenvertrags ein erster Abruf zur Ausstattung der der NATO zugesagten Verbände erfolgen – inklusive der bis 2025 zu stellenden Division des Heeres.  Die Soldatenfunkgeräte decken laut Ministerium über ein modernes digitales Übertragungsverfahren den Kommunikationsbedarf von abgesessenen Kräften ab. Die Bundeswehr nutzt die gleichen Funkgeräte bereits bei der schnellen Eingreiftruppe VJTF. Dem Vernehmen nach werden die Geräte von Elbit Systems Deutschland geliefert.

Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr, der organisatorisch als Abteilung in der BWI GmbH aufgehängt ist, hat überdies eine Finanzierungszusage für die Jahre 2023 bis 2027 erhalten. Dafür schließt die Bundeswehr einen Vertrag über ein Budget von zehn Millionen Euro pro Jahr, insgesamt also 50 Millionen Euro. Der Hub soll der Bundeswehr den schnellen Zugang zu neuen Cyber- und Informationstechnologien vor allem aus dem Startup-Bereich ermöglichen.

Für bis zu 82,25 Millionen Euro können zudem handelsübliche IT-Komponenten beschafft werden. Damit werde ein bestehender Rahmenvertrag entsprechend verlängert, um einen Übergang zum in Ausschreibung befindlichen Nachfolgevertrag zu schaffen, schreibt das BMVg.
lah/12/2.12.2022