Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) begrüßt den von der Europäischen Kommission vor wenigen Tagen vorgelegten Verordnungsentwurf für einen Europäischen Verteidigungsfonds in Höhe von 13 Mrd EUR für die Jahre 2021 bis 2027. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erwarte spürbare Effekte für die zukünftige Zusammenarbeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die strategische Autonomie Europas, schreibt der Verband der BDSV in einer Mitteilung.
Am Mittwoch hatte die Kommission den Entwurf für den Verteidigungsfonds veröffentlicht. Demzufolge sollen 4,1 Mrd EUR direkt in die Förderung der gemeinschaftlichen Wehrforschung fließen. 8,9 Mrd EUR sind dafür vorgesehen, Mitgliedstaaten bei der Prototypenentwicklung eine Ko-Finanzierung zu bieten. Bei gemeinsamen Projekten müssen allerdings mindestens drei Partner aus drei Mitgliedstaaten teilnehmen, um sich für die Förderung zu qualifizieren. Außerdem müssen sich die Regierungen zur Abnahme der zukünftigen Produkte verpflichten, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Weiterhin ist dem Entwurf vorgesehen, fünf Prozent der Mittel für disruptive Technologien bereitzustellen.
„Der Europäischen Verteidigungsfonds kann aus Sicht der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wichtiger Baustein und ein weiterer Anschub für funktionierende und effiziente europäische Kooperationen bei Forschung, Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungs-Fähigkeiten sein“, wird Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV in der Mitteilung zitiert. Kooperation müsse aber aus Sicht der daran beteiligten Länder strategisch, technologisch und industriell sinnvoll sein, schränkt er ein.
Wichtig ist laut Atzpodien die rechtzeitige Abstimmung der beteiligten Mitgliedstaaten über die Grundlagen der künftigen kooperativen Rüstungsvorhaben. Nur bei harmonisierten Spezifikationen sowie sich angleichenden Bau-, Sicherheits-, Abnahme- und Exportkontrollvorschriften mit klar definierter Führung können sich seiner Meinung nach erfolgreiche Kooperationsstrukturen herausbilden.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, könne der Verteidigungsfonds diese Kooperationsvorhaben zusätzlich unterstützen, so Atzpodien. „Die Mittel können nur Anreize für Kooperation darstellen“. Die Initiative und Finanzierung für gemeinsame Vorhaben müsse von den Mitgliedstaaten kommen.
lah/12/15.6.2018