Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die sogenannte 25-Mio-Vorlage zum Abschluss eines 8. Änderungsvertrags mit der Bw Bekleidungsmanagement GmbH – eines im Bundesbesitz befindlichen Unternehmens, das für Beschaffung von Bundeswehrbekleidung zuständigen ist – nur unter einer Maßgabe gebilligt. Wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt, wurden Haushaltsmittel von rund 21 Milliarden Euro freigegeben, mit denen das Projekt FASER – die Abkürzung steht für „Feld Ausstattung Soldat Erweiterte Reserve“ – im Zeitraum 2026 bis 2034 realisiert werden soll.
FASER sieht neben der querschnittlichen Umkleidung der Bundeswehr auf den Multitarndruck die Ausstattung von bis zu 460.000 Soldatinnen und Soldaten mit unterschiedlichen Bekleidungssätzen sowie persönlicher Schutzausstattung vor. Hinzu kommt ein sogenannter Tausch- und Verpassungsvorrat sowie die Ausstattung von 80.000 Zivilbeschäftigten der Bundeswehr mit der gleichen persönlichen Schutzausrüstung – Gefechtshelm und Schutzweste – wie sie die Truppe erhält.
Neben den Haushaltsmitteln für die Bewirtschaftung der Ausrüstung sind in den 21 Milliarden Euro hartpunkt vorliegenden Informationen zufolge Mittel für die Beschaffung folgender Bekleidung und Ausrüstung enthalten:
- Kampfbekleidungssatz Streitkräfte (KBS SK)
- modernisierte Feldbekleidung
- Kampfschuhsystem Streitkräfte
- Ballistische Schutzausrüstung
- Persönliche Ausrüstung
- Rucksäcke und Taschen
- modernisierte Sportbekleidung
Der Haushaltsausschuss hat im Rahmen der Billigung der 25-Mio-Vorlage den Abschluss des 8. Änderungsvertrags jedoch nur unter folgender Maßgabe zugestimmt:
1.) Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird verpflichtet nachzuweisen, dass
- eine abgestimmte Aufwuchsplanung für die aktive Truppe und die Reserve vorliegt und
- der Beschaffungsbedarf des Projektes FASER auf dieser Planung beruht und fortlaufend daran ausgerichtet wird.
Beschaffungen für FASER dürfen nur erfolgen, wenn der Bedarf auf Basis der aktuellen Aufwuchsplanung nachvollziehbar begründet ist.
2.) Das BMVg stellt sicher, dass
- Vergaben grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen;
- Direktvergaben nur im begründeten Ausnahmefall zulässig sind;
- Die BwBM für jeden Einzelfall dokumentiert, weshalb eine wettbewerbliche Beschaffung nicht möglich ist (unter Berücksichtigung von Beständen, aktualisierter Zulaufplanung und Marktverfügbarkeit).
3.) Das BMVg wird verpflichtet, die Lager- und Aufbereitungskapazitäten der BwBM neu zu bewerten,
- die Bewertung an die aktualisierte Zulaufplanung und die Aufwuchsplanung anzupassen und
- erforderliche Kapazitätserweiterungen rechtzeitig umzusetzen.
Materialzuläufe dürfen nur erfolgen, wenn eine prüfbare Aufnahmefähigkeit der BwBm gewährleistet ist.
4.) Das BMVg legt bis zum 1. April 2026 eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu FASER vor, die insbesondere berücksichtigt:
- Auswirkungen des Wettbewerbs,
- Lager- und Logistikkosten,
- Langfristige Zahlungspläne,
- Kapazitäts- und Personalbedarf der BwBM.
5.) Das BMVg berichtet dem Haushaltsausschuss jährlich (erstmals zum 1. Februar 2027) zu folgenden Punkten:
- geschlossene Lieferverträge (inkl. Vergabeart und Begründung),
- Auftragswerte und Vertragslaufzeiten,
- geplante und erfolgte Liefermengen,
- Bestandsentwicklung in Lagerhaltung und Ausgabe,
- Einhaltung der Wettbewerbsanforderungen.
6.) Der Haushaltsausschuss betont, dass die Maßgabe keine aufschiebende Wirkung hat und das BMVg die Beschaffung einleiten kann.
Interessant ist der Umstand, wie die Bundeswehr zu einer Berechnung des Kampfbekleidungsbedarfes kommt. Obwohl ein signifikanter Anteil der aktiven Truppe – hierzu zählen beispielsweise neben den Spezialkräften, Luftfahrzeugbesatzungen und die zur See fahrenden Angehörigen der Marine perspektivisch auch noch 15.000 bis 20.000 Soldatinnen und Soldaten des Heeres, die mit dem Soldatensystem Infanterist der Zukunft – Erweitertes System – mit anderen Kampfbekleidungssystemen ausgestattet werden sollen, wird diese Anzahl hartpunkt vorliegenden Informationen zufolge nicht von dem Bedarf der zu beschaffenden Kampfbekleidungssätze Streitkräfte subtrahiert.
Waldemar Geiger















