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BMVg: Zwei Expertenkommissionen zum Thema G36

Nach dem für den 17.  April erwarteten Abschlussbericht zu den Tests mit dem Bundeswehr-Sturmgewehr G36  will das Bundesverteidigungsministerium zwei Expertenkommissionen einsetzen, um die Ergebnisse der Untersuchungen aufzuarbeiten. Wie das Ministerium am Samstag mitteilte, soll eine Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Winfried Nachtwei überprüfen, ob durch mögliche Probleme des G36 in vergangenen Einsätzen Soldaten zu Schaden gekommen sind.

Mitglied der Kommission soll auch der ausscheidende Wehrbeauftragte Helmut Königshaus werden. Auftrag des Gremiums sei es,  alte Berichte im Lichte der neuen Erkenntnisse erneut zu analysieren und wenn nötig Befragungen der damals Beteiligten durchzuführen. Laut Ministerium werden gegenwärtig alle verfügbaren Unterlagen zusammengestellt. Die Kommission soll direkt nach der Amtsübergabe an den neuen Wehrbeauftragten im Mai mit der Arbeit beginnen.

Gleichzeitig soll ein Team von Sachverständigen unter Leitung des langjährigen Chefs der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, eine Organisationsstudie erstellen, die anhand der G36-Problematik der Frage nachgehen soll, ob es strukturelle Schwachstellen im Management der Bundeswehr gibt. Die Ergebnisse sollen auch in die laufende Modernisierung des Beschaffungswesens einfließen, schreibt das Ministerium. Die Methodik der Organisationsuntersuchung werde sich deshalb eng an die Herangehensweise des Rüstungsgutachtens über die wichtigsten Großvorhaben vom vergangenen Sommer anlehnen. Dabei solle vor allem die organisatorische Perspektive betrachtet werden.

Um sowohl die Unabhängigkeit, als auch die rasche Arbeitsfähigkeit der Sachverständigengruppe zu gewährleisten, will das Ministerium schnellstmöglich einen externen Dienstleister mit Organisations- bzw. Rüstungsexpertise beauftragen.

Das Expertenteam werde alle verfügbaren Unterlagen dieses Beschaffungsprozesses sichten und Interviews mit den am Prozess Beteiligten führen. Ziel sei es, innerhalb von drei Monaten einen umfassenden Bericht mit den Ergebnissen, und konkreten Empfehlungen für die zukünftige Organisation vorzulegen.

lah/12/11.4.2015

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