Während die zuständigen Ausschüsse im Bundestag in ihren gestrigen Sitzungen rund sieben Milliarden Euro für mehrere Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr gebilligt haben, wurde ein Vorhaben nicht berücksichtigt: der dritte Abruf aus dem Rahmenvertrag über die Beschaffung von Sprechsätzen mit Gehörschutzfunktion (SMG). Interessant in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass das Vorhaben Insidern zufolge im Verteidigungsausschuss gebilligt wurde, im Haushaltsausschuss aber gar nicht erst auf die Tagesordnung gesetzt wurde und somit auch nicht freigegeben werden konnte.
Beim SMG handelt es sich um eine Kombination aus Aktivgehörschutz (Kapselgehörschutz mit Außenmikrofonen und Sprechmikrofon) eine Push-to-Talk-Einheit (PTT) sowie Anschlusskabel für Funk- und weitere Peripheriegeräte.
Konkret geht es um die weitere Beschaffung von 50.000 Sprechsätzen samt Zubehör (PTT-Tasten in unterschiedlichen Ausführungen sowie entsprechende Anschlusskabel) im Volumen von rund 140 Millionen Euro aus dem im April 2024 geschlossenen Rahmenvertrag mit Rheinmetall. Aus diesem Rahmenvertrag wurden bereits 60.000 Sprechsätze samt Zubehör abgerufen. Die letzten dieser 60.000 Systeme sollen Ende dieses Jahres an die Bundeswehr ausgeliefert und an die Truppe ausgegeben werden. In Summe können aus dem Vertrag bis zu 191.000 SMG abgerufen werden.
Beobachter gehen davon aus, dass es einen breiten Konsens aller Beteiligten darüber gibt, dass die derzeit beauftragten 60.000 Systeme bei weitem nicht ausreichend für eine Vollausstattung der im Außendienst tätigen Soldatinnen und Soldaten sind, geschweige denn für eine Vollausstattung der gesamten Bundeswehr. Dass die Beschaffung weiterer SMG im Haushaltsausschuss trotzdem nicht behandelt wurde, dürfte mit dem geltenden Maßgabebeschluss zusammenhängen, den der Haushaltsausschuss seinerzeit an die SMG-Rahmenvereinbarung gekoppelt hatte, hartpunkt berichtete. Demnach muss das Verteidigungsministerium vor der Freigabe weiterer Haushaltsmittel durch den Bundestag nachweisen, dass die bis dato beschafften SMG auch tatsächlich an die Soldatinnen und Soldaten ausgegeben wurden, die die Systeme für den Gefechtsdienst dringend benötigen und diese auch benutzen. Offenbar wird in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes abgewartet, die bislang noch nicht erfolgt ist.
Waldemar Geiger













