Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird nach eigenen Angaben zeitnah über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein weiteres Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft setzen. Damit sollen bestimmte Ausfuhren von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern erleichtert und die Verwaltungsabläufe in der Exportkontrolle weiter gestrafft werden, wie aus einer Mitteilung des BMWk hervorgeht. Die Prüfmaßstäbe in der Exportkontrolle bleiben davon unberührt. Das Maßnahmenpaket sei Teil der am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative und greife zahlreiche Rückmeldungen aus der Wirtschaft auf.
BMWK und BAFA haben zwischen September 2023 und März 2024 laut Mitteilung bereits drei Pakete zur nachhaltigen Beschleunigung der Exportvorgänge auf den Weg gebracht. Wie es heißt, ist die Anzahl offener Anträge und die Bearbeitungszeiten seitdem gesunken. Mit einem vierten Maßnahmenpaket soll unter anderem . die Antragstellung in der Exportkontrolle erleichtert und der Anwendungsbereich bestehender Allgemeiner Genehmigungen erweitert werden.
Nach Aussage von Mandy Pastohr, Präsidentin des BAFA, ist die kontinuierliche Optimierung der Exportkontrollverfahren ein fester Bestandteil des internen Prozessmanagements im BAFA. Seit Sommer 2024 sei die Bearbeitungszeit bei autonomen Entscheidungen für Dual-use Güter gegenüber dem Vorjahr um 50 gesenkt worden.
Laut Mitteilung werden mit den neuen Maßnahmen diverse Allgemeine Genehmigungen (AGGen) erweitert. AGGen sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder.
Vor Kurzem erweitert wurde demnach die AGG Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender). Mit dem neuen Maßnahmenpaket werde jetzt im Bereich der Rüstungsgüter die AGG Nr. 33 um weitere Güter für bestimmte Länder ausgeweitet. Zudem werden die AGGen Nr. 13 und Nr. 25 laut BMWK im Hinblick auf die Nutzung für Ausfuhren und Verbringungen in Durchführung von Ertüchtigungsinitiativen der Bundesregierung anwenderfreundlicher gestaltet.
Im Bereich der Dual-Use-Güter werden neben der neuen AGG Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Dual-Use-Gütern und der AGG Nr. 44 für die Speicherung von Software und Technologie auf geschützten Cloudservern auch Anpassungen und Erweiterungen bei Sammelausfuhrgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen vorgenommen.
Gestärkt würden durch Verfahrensvereinfachungen ferner europäische Kooperationen, etwa Projekte im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds, aber auch die internationale Zusammenarbeit von Unternehmen im Konzernverbund bei Forschungsvorhaben. Zudem beabsichtige das BMWK die Abschaffung des doppelten Genehmigungsverfahrens im Bereich der Kriegswaffen. Mit den neuen Maßnahmenpaket werde der Startschuss zur Erarbeitung eines diesbezüglich konkreten Umsetzungsvorschlags gemacht, auch unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen.
Darüber hinaus sollen technische Anpassungen und neue Serviceleistungen im BAFA künftig die Antragstellung erleichtern, etwa die Möglichkeit, digitale Unterlagen und digitale Signaturen im Bereich der Endverbleibsdokumente zu verwenden. Wie aus der Mitteilung hervorgeht sind die zugrundeliegenden Neufassungen der Bekanntmachungen über Endverbleibsdokumente bereits am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten.
lah