Loitering Munition – Bundeswehr ändert die Beschaffungsstrategie

Waldemar Geiger

Anzeige

Loitering Munition oder auch Strike-Drohnen sind in den vergangenen Jahren zu einem elementaren Bestandteil der modernen Kriegsführung geworden. So verwundert es nicht, dass auch die Bundeswehr in solche Systeme investieren möchte. Ursprünglich wollte man vor der Vergabe größerer Verträge erst den Abschluss von intensiven Tests der Wehrtechnischen Dienststellen und der Truppe abwarten, nun soll es offenbar anders kommen.

hartpunkt berichtete bereits am 23. September, dass das Verteidigungsministerium drei deutsche Hersteller mit der Lieferung von Strike-Drohnen im Rahmen des Vorhabens „Anfangsbefähigung KI-optimierter Aufklärungs- und Wirkungsverbund Landes- und Bündnisverteidigung“ beauftragen möchte. Neben den beiden Technologie-Start-ups Helsing und STARK, die bereits zur Jahresbeginn mit der Lieferung von Systemen für Testzwecke beauftragt wurden, soll nun offenbar auch Rheinmetall Strike-Drohnen an die Bundeswehr liefern. Dabei soll es sich um Strike-Drohnen vom Typ FV-014 handeln, die erstmals im Rahmen der Rüstungsmesse DSEI 2025 in London öffentlich gezeigt wurden und genau wie die HX-2 von Helsing und Virtus von STARK eine Einsatzreichweite von rund 100 km aufweisen sollen.

Anzeige

Ein vorgestern erschienener Bericht der Financial Times bestätigt diese Beschaffungsabsicht der Bundeswehr mit Verweis auf mit dem Sachverhalt vertraute Kreise. Wie die Zeitung schreibt, sollen die drei Unternehmen jeweils 300 Millionen Euro erhalten, um in Summe rund 12.000 Strike-Drohnen an die Bundeswehr zu liefern, die für den Einsatz in der Panzerbrigade 45 in Litauen vorgesehen sind. Es soll aber wohl nur ein Teil der Drohnen von Anfang an bestellt werden.

Anzeige

hartpunkt vorliegenden Informationen zufolge sollen in einem ersten Anlauf rund 10.000 Strike-Drohnen aus den drei Verträgen abgerufen werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bei vergleichbarem Auftragsvolumen Helsing alleine rund die Hälfte der Systeme liefern soll, während Rheinmetall und STARK die andere Hälfte stellen, wobei das Lieferverhältnis zwischen Rheinmetall und STARK etwas zugunsten von STARK ausfallen soll. Dies lässt den Rückschluss zu, dass die Stückkosten der Helsing-Drohnen in dieser spezifischen Vertragskonstellation im Dreiervergleich am geringsten ausfallen, während die Rheinmetall-Systeme die teuersten wären. Schlussfolgerungen auf mögliche Unterschiede was die Systemreife, Eignung für spezifische Einsatzprofile oder die generelle Leistungsfähigkeit der Systeme in puncto Flug- und Penetrationsleistung lassen sich auf Basis dieser Informationen jedoch nicht treffen.

Interessent ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass an der jüngst abgeschlossenen „Experimentalserie Land 2025“ des Deutschen Heeres nur Helsing und STARK teilgenommen haben und nur die HX-2-Drohne von Helsing über die gesamte Dauer der Experimentalserie teilgenommen hat. Im Rahmen der „Experimentalserie Land“ ist es dem Heer möglich, in Zusammenarbeit mit Herstellern, Universitäten und Forschungsinstituten einzelne marktverfügbare Technologien oder Produkte abseits von regulären Beschaffungswegen unter realistischen Bedingungen zu erproben. Den Unternehmen steht es frei, an der gesamten oder nur an Teilen der Experimentalserie oder gar nicht teilzunehmen. Beobachter gehen davon aus, dass die Performance bei solchen Übungen keine abschließenden Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit einzelner Produkte zulässt, wenn man nicht genau weiß welche Rüststände für die Tests ins Feld geführt werden.

Denn die in den Strike-Drohnen zur Anwendung kommende Technologie unterliegt sehr kurzen Weiterentwicklungszyklen, so dass quasi dauernd Veränderungen an Hard- und Softwareständen vorgenommen werden, um jüngste Erkenntnisse der Drohnenkriegsführung in die Entwicklung der Systeme einfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang wäre es möglich, dass die Leistungsfähigkeit der Systeme auf der Zeitachse Schwankungen unterliegt.

Diese Schwankungen bei den Leistungen, die dem Vernehmen nach in auch bei der Performance der HF-1-Strike-Drohne von Helsing sowie unterschiedlichen Aufklärungsdrohnen im Kriegseinsatz in der Ukraine über die Einsatzdauer hingweg beobachtet werden konnte, könnten Beobachtern der Thematik zufolge auch ursächlich für die nunmehr geplante Vergabe an das Unternehmens-Trio sein. Die ursprüngliche Beschaffungsabsicht der Bundeswehr auf dem Gebiet der Loitering Munition war nämlich gänzlich anders.

Historie der Strike-Drohnen-Beschaffung

Als die Bundeswehr Anfang April die Beschaffung von zwei unterschiedlichen Loitering Munition Systemen zu Testzwecken in der Truppe angekündigt hat, sah der ursprüngliche Plan vor, die gekauften Strike-Drohnen bis Jahresende auf Herz und Nieren zu testen und im Anschluss eine fundierte Beschaffungsentscheidung der für die Bundeswehr neuen Wirkmittelkategorie zu treffen. Mittelweile gilt es als gesichert, dass es sich bei den beiden Systemen um die HX-2 von Helsing und die Virtus von STARK handelt. Beide Hersteller sollen Verträge knapp unterhalb der 25-Mio-Grenze erhalten haben, um Systeme und Teilkomponenten für Qualifizierungs- sowie Testzwecke an die Bundeswehr zu liefern.

Die geplante Loitering-Munition-Beschaffungsstrategie der Bundeswehr wurde zudem in der Bundespressekonferenz öffentlich am 4. April kurz angeschnitten. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte damals, dass die Stückzahlen so umfänglich seien, dass sie schon in der Erprobung „breit“ in die Truppe genommen werden können. „Das wird integriert und geprüft, und dann werden daraus Ableitungen getroffen, und zwar Ableitungen unter den Fragestellungen: Können die Systeme das, was wir brauchen? Wie kann man sie integrieren? Was ist im Bereich der Konzeption noch zu bedenken?“, erklärte der Sprecher. Zudem verwies er darauf, dass im Anschluss an die Truppenerprobungen Entscheidungen darüber getroffen werden sollten, inwieweit die getesteten Loitering Munitions in einer größeren Anzahl „und vielleicht andere Systeme“ eingeführt werden.

Um den knappen Zeitrahmen in Verbindung mit der für die Bundeswehr bis dahin unbekannten Technologiekombination – die Eigenschaften von Drohnen und Munition in einem System vereint – einhalten zu können, wurden die eingebundenen Wehrtechnischen Dienststellen angewiesen, die Strike-Drohnen-Technologie – darunter unter anderem der Gefechtskopf – mit Priorität zu testen.

Dem Vernehmen nach haben alle beteiligten Akteure in den vergangenen Monaten mit Hochdruck und sehr fokussiert gearbeitet, um den engen Zeitplan einhalten zu können. Dabei hat man sich wohl auch nicht gescheut, Pionierarbeit zu leisten und unkonventionelle Wege zu gehen.

Richtungsänderung in der Beschaffung

Wie bereits zu Beginn des Beitrages erwähnt, wurde wohl zwischenzeitlich ein anderer Entschluss gefasst, der nun die Beschaffung von Systemen vorsieht, ohne dass ein vorgeschalteter Nachweis der Einsatzfähigkeit und Truppentauglichkeit notwendig ist. Das wird durch die Aussage eines Sprechers des Verteidigungsministeriums gestützt, wonach neben den zwei vergebenen Strike-Drohnen-Aufträgen an STARK und Helsing keine weiteren Verträge für die Beschaffung von Loitering Munition geschlossen wurden, wie hartpunkt bereits am 23. September berichtete.

Beobachter der Thematik gehen davon aus, dass der Strategiewechsel in der Beschaffung im Zusammenhang mit einer möglichen Risikominimierung stehen könnte. Es kann nämlich nicht garantiert werden, dass heute performante Systeme bzw. Hersteller auch den morgigen Herausforderungen der Drohnenkriegsführung gewachsen sein werden. So gibt es aus dem Ukraine-Krieg durchaus Beispiele von Systemen, die über die Zeitachse mal besser und mal schlechter mit den Erfordernissen des jeweiligen Gefechtsfeldes klarkommen. Gleichzeitig gibt es auch Unterschiede bei der Anpassungsgeschwindigkeit der einzelnen Unternehmen.

Durch die Vergabe von drei parallelen Aufträgen könnte man ein mögliches Ausfallrisiko begrenzen oder je nachdem wie man es sehen möchte, die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass mindestens eins der Systeme einsatzfähig ist. Der Umstand, dass die Vergabe nur an deutsche Unternehmen geht, sichert zudem die technologische Souveränität der wichtigen Waffensysteme ab.

Gleichwohl müsste das Verteidigungsministerium einen Weg finden, die sowohl Kosten- als auch die Innovationsfähigkeitsaspekte der beteiligten Hersteller vertraglich belohnt. So ist es beispielsweise in den USA nicht unüblich, dass mit Herstellern üppige Rahmenverträge abgeschlossen werden, aus denen aber flexibel abgerufen werden kann. Wenn ein Produkt nicht dauerhaft im Truppenalltag überzeugt, wird es dann auch nicht mehr nachbeschafft. Hersteller, die die Rahmenverträge komplett ausreizen möchten, müssen daher die „Kriegstauglichkeit“ ihrer Systeme dauerhabt sicherstellen. So etwas müsste dann jedoch durch spezifische Innovationsklauseln in den Verträgen abgesichert werden, die stetige Hard- als auch Softwareanpassungen erlauben. Beispielhaft dafür ist das niederländische Kampfbekleidungsvorhaben DOKS, das keinem sogenannten Design Freeze unterliegt und somit Anpassungen im Rahmen der Auslieferung erlaubt. Um damit auftretende Zusatzkosten abfedern zu können, wurde in dem Vorhaben von Beginn an eine gewisse Haushaltsmittelreserve hinterlegt, mit der die kontinuierliche Modernisierung finanziert werden kann.

Der Abschluss mehrerer solcher Rahmenverträge würde einerseits den Innovationswettbewerb zwischen den Unternehmen sicherstellen als auch die Versorgungssicherheit der Streitkräfte mit den benötigten Systemen garantieren.

Waldemar Geiger