Aufklärungs- und Wirkungsverbund Landes- und Bündnisverteidigung – Haushaltsausschuss teilt 150 Millionen Euro für zügige Strike-Drohnen-Beschaffung für die Panzerbrigade 45 zu

Waldemar Geiger

Anzeige

Das „erste Strucksche Gesetz“ besagt: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Daher ist es nicht verwunderlich, dass zwischen dem Entwurf der Bundesregierung für das Bundeshaushaltsgesetz 2025 und der jüngst veröffentlichten Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses erkennbare Unterschiede festzustellen sind. Im Titel 554 13 „Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät“ des Abschnitts Verteidigungsausgaben sticht eine Änderung ganz besonders hervor: Sie betrifft die Beschaffung von Loitering-Munition für die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45.

„Die in Litauen stationierte PzBrig 45 soll 2027 voll einsatzbereit sein. Für diesen Großverband ist eine Anfangsbefähigung KI-optimierter Aufklärungs- und Wirkungsverbund Landes- und Bündnisverteidigung zu beschaffen, um durchhaltefähig die Aufklärungs- und Wirkungsüberlegenheit in einem operativen Raum von 100×100 km sicherzustellen“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses.

Anzeige

„Um die volle Einsatzbereitschaft der Brigade im Jahr 2027 erreichen zu können, muss der Vertrag 2025 geschlossen werden, damit bereits in 2026 geliefert und mit der notwendigen Ausbildung begonnen werden kann. Dafür sind Haushaltsmittel von bis zu 150 Mio. € vorzusehen. Optional können in den Folgejahren flexibel sowohl weitere Aufklärungs-, Führungs- als auch Wirkungsdrohnen beauftragt werden“, schreiben die Haushälter weiter.

Anzeige

Aus dem Text geht nicht hervor, wie ein „Aufklärungs- und Wirkungsverbund Landes- und Bündnisverteidigung“ konkret auszusehen hat bzw. aus welchen Systemen er gebildet werden soll und welche Drohnen genau in welcher Stückzahl beschafft werden sollen. Gleichwohl lassen sich einige Rückschlüsse aus dem öffentlich zugänglichen Text ziehen.

Politische Rückschlüsse

Die Tatsache, dass dieser Text explizit in die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses aufgenommen wurde, deutet auf einen politischen Konsens oder Kompromiss in den Regierungsfraktionen hin, wonach die Bundeswehr zur Auftragserfüllung dringend KI-optimierte Wirkdrohnenfähigkeiten benötigt. Die Erwähnung der Landes- und Bündnisverteidigung deutet jedoch darauf hin, dass sich der politische Kompromiss derzeit wohl nur auf die Auftragserfüllung im Rahmen dieser Kernaufgabe der Bundeswehr bezieht. Der Einsatz dieser Fähigkeiten im Rahmen von Stabilisierungseinsätzen außerhalb des Bündnisgebietes wird zumindest von Teilen der SPD vermutlich weiterhin kritisch gesehen. Spannend wird die Betrachtung dieser Thematik im Kontext der Nationalen Krisenvorsorge, beispielsweise beim Retten und Befreien von deutschen Geiseln oder bei militärischen Evakuierungsoperationen. Einsätze dieser Art haben einen hohen Ad-hoc-Charakter, der langwierige Diskussionen ausschließt. Je nach Lage werden diese sogar erst nach Abschluss der Mission parlamentarisch gebilligt. Ob von der Bundeswehr beschaffte Strike-Drohnen-Fähigkeiten in solchen Missionen zum Einsatz kommen dürfen ist derzeit wohl noch unklar. Zumindest wurde dazu nicht öffentlich kommuniziert.

Alles in allem ist es aber sicherlich kein Zufall, dass sowohl Zeitangaben als auch die Begriffe „KI-optimiert” und „Landes- und Bündnisverteidigung” in dem Text auftauchen. Beobachter gehen davon aus, dass dies als deutliches Signal des Bundestages verstanden werden kann, dass die Relevanz dieser Technologie für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte auch politisch anerkannt wird.

Systemtechnische Rückschlüsse

Auch für die systemtechnische Bewertung enthält die Textpassage der Haushälter einige Informationen. So geht beispielsweise deutlich hervor, dass die zu beschaffenden Systeme KI-optimiert, aber nicht autonom sein sollen. Auch der Verweis auf Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) kann streng genommen zur Bewertung der geforderten Systemleistung herangezogen werden.

Leistungsfähigkeit

So kann beispielsweise davon ausgegangen werden, dass eine im LV/BV-Einsatz an der NATO-Ostflanke befindliche Brigade in einem Umfeld operieren muss, in dem mit großflächigen Störungen des elektromagnetischen Spektrums zu rechnen ist. Daher müssen die Systeme zwangsläufig über gehärtete Kommunikations- und Navigationsmittel verfügen, um einen Einsatz in einem solchen Umfeld zu gewährleisten.

Darüber hinaus wäre in einem solchen Szenario mit dem Auftreten gegnerischer Panzerverbände zu rechnen, sodass die eingesetzten Wirkungsdrohnen über entsprechende Gefechtsköpfe verfügen müssen, um gut geschützte Kampfpanzer bekämpfen zu können. Die angegebene Ausdehnung des möglichen operativen Einsatzraums von 100 x 100 km kann zudem als deutliches Indiz für eine Einsatzreichweite des Aufklärungs- und Wirkungsverbunds von rund 100 km genommen werden.

Offen bleibt hingegen die Frage, ob die Streitkräfte als Anfangsbefähigung nur einzelne Komponenten – beispielsweise Wirkungsdrohnen – beschaffen sollen oder gleich einen Aufklärungs- und Wirkungsverbund, der aus unterschiedlichen, aufeinander optimierten Wirkungskomponenten besteht.

Die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro und der Verweis auf eine Anfangsbefähigung deuten jedoch darauf hin, dass der anfängliche Fokus der Beschaffung auf der Wirkkomponente liegen könnte, also je nach bevorzugter Benennung auf Wirkungsdrohnen, Loitering-Munition oder Strike-Drohnen. Die Stückpreise solcher in der Bundeswehr zulassungsfähigen Drohnen mit einer Einsatzreichweite von 100 km dürften im Bereich moderner Panzerabwehrlenkflugkörper liegen, die 50.000 bis 150.000 Euro kosten. Damit wären je nach Preislage rund 1.000 bis 3.000 Strike-Drohnen finanzierbar.

Aufklärung

Hier bleibt dann nicht mehr viel Spielraum für die gleichzeitige Beschaffung einer aufeinander optimierten Führungs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie durchhaltefähig einsetzbarer Aufklärungskomponenten.

In den Anfangsbefähigungen werden diese Komponenten vermutlich durch bereits eingeführte Systeme bereitgestellt werden müssen. Im Bereich der Aufklärung kämen das Aufklärungssystem HUSAR (Hocheffizientes Unbemanntes System zur abbildenden Aufklärung mittlerer Reichweite) oder das „ferngeführte Aufklärungssystem, luftgestützt, kurze Entfernung“ (FALKE) in Frage. Beide Systeme wurden für die Heeresaufklärungstruppe beschafft und bieten zumindest theoretisch eine geforderte Einsatzreichweite von 100 km. Ob diese Reichweite auch in der Praxis gegeben ist, wissen vermutlich nur die Bundeswehr und die Hersteller, da nur sie Kenntnis über die aktuell in den Systemen verbauten Kommunikations- und Navigationselemente haben. Der Hersteller des HUSAR – industrieseitig auch als LUNA NG/B bezeichnet – ist der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall. Bei FALKE handelt es sich hingegen um eine Version der Aufklärungsdrohne Vector des bayerischen Drohnenspezialisten Quantum Systems.

Kandidaten für Wirkungsdrohnen

Da die Truppe bis dato über keine Bestände an Strike-Drohnen verfügt, kann davon ausgegangen werden, dass diese im Fokus der vom Haushaltsausschuss für 2025 „angeordneten“ Beschaffung stehen. Aus dem Passus des Haushaltsausschusses lässt sich jedoch nicht entnehmen, ob im Zuge der Anfangsbefähigung für die Panzerbrigade 45 ein oder mehrere unterschiedliche Loitering-Munition-Systeme gekauft werden sollen.

Anfang April hat die Bundeswehr zu Test- und Qualifizierungszwecken Strike-Drohnen zweier deutscher Hersteller beschafft, die bis Ende 2025 evaluiert werden sollen. Wie hartpunkt unter Verweis auf gut informierte Kreise berichtete, handelt es sich bei diesen Systemen um die HX-2 von Helsing und den OWE-V bzw. Virtus von STARK. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte gegenüber hartpunkt am 8. September auf Nachfrage, dass im Anschluss kein weiterer Vertrag zur Beschaffung von Loitering Munition vergeben wurde.

Gut informierte Kreise berichten gegenüber hartpunkt jedoch, dass die Bundeswehr im Rahmen einer Marktsichtung zwischenzeitlich auch auf einen dritten deutschen Anbieter aufmerksam geworden ist, der Strike-Drohnen mit einer Einsatzentfernung von rund 100 km im Angebot hat und bei der Vergabe weiterer Aufträge berücksichtigt werden könnte. Dem Vernehmen nach handelt es sich dabei um Rheinmetall. Passenderweise hat der Düsseldorfer Rüstungskonzern erst vor Kurzem im Rahmen der Londoner Rüstungsmesse DSEI 2025 seine Strike-Drohne vom Typ FV-014, die sich in der finalen Entwicklungsphase befindet, erstmals öffentlich vorgestellt (im Titelbild unten links abgebildet). Das System soll 60 Minuten in der Luft verbleiben können und Ziele auch in gestörter Umgebung zielsicher auf eine Entfernung von 100 km bekämpfen können.

Gesamtbewertung

Wie eingangs geschrieben, ist die Aufnahme der Textpassage in die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses für sich genommen ein positives Signal für den zukünftigen Einsatz von Strike-Drohnen in der Bundeswehr.

Mit der Einleitung einer Beschaffung für die Anfangsbefähigung kann die Bundeswehr zudem erste Erfahrungen im Aufbau und der Nutzung eines Aufklärungs- und Wirkungsverbundes sammeln und weitere Handlungsbedarfe für die skalierte Einführung dieser Fähigkeit identifizieren. Gleichwohl muss über kurz oder lang ein Weg gefunden werden, um das Beschaffungs- und Einführungstempo neuer Technologien in die Truppe deutlich zu beschleunigen.

Waldemar Geiger