Spätestens seit dem Ukraine-Krieg haben die westlichen Streitkräfte realisiert, wie groß ihre Lücken bei der bodengebundenen Luftverteidigung sind. In der Folge hat die Bundeswehr kurzfristig die Beschaffung von sechs Feuereinheiten des Luftverteidigungssystems Iris-T SLM eingeleitet, das eigentlich erst zum Ende der Dekade und dann als Bestandteil des Vorhabens Nah- und Nächstbereichsschutz (NNbS) eingeführt werden sollte.
NNbS befindet sich gegenwärtig in der Entwicklung und soll neben der Iris-T SLM auch über die kleinere Variante Iris-T SLS auf einem FlaRak-Panzer sowie über Flak-Panzer des Typs Skyranger mit dem Drohnenabwehrflugkörper DefendAir von MBDA verfügen. Die Anforderungen an die mobilen Elemente gelten als hoch, so ist der Schuss aus der Bewegung vorgesehen.
Dass der Bedarf an Iris-T SLM und NNbS für die Bundeswehr erheblich ist, geht aus dem Entwurf des Bundeshaushalts für 2026 hervor, der kürzlich dem Bundestag zugeleitet wurde. Demnach sind für das Projekt NNbS im Zeitraum 2027 bis 2037 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 7,12 Milliarden Euro vorgesehen. Insider gehen davon aus, dass mit dieser Summe mindestens ein Dutzend Feuereinheiten beschafft werden sollen. Wobei es Gerüchte gibt, wonach der Bedarf doppelt so hoch sein könnte und teilweise auch mit den projektierten Mitteln gedeckt werden. Munition scheint in dem Ansatz nicht in größerem Maße enthalten zu sein. Beobachter gehen davon aus, dass bei einem Bedarf von rund 600 Flak-Panzern Skyranger für die Bundeswehr eine erhebliche Anzahl dieses Waffensystems außerhalb von NNbS beschafft wird.
Für Luftverteidigungssysteme des Typs Iris-T SLM sind im Zeitraum 2027 bis 2032 Verpflichtungsermächtigungen im Volumen von 2,64 Milliarden Euro vorgesehen. Dabei ist dem Vernehmen nach in großem Umfang Munition, also entsprechende Flugkörper, enthalten. Beobachter gehen auch hier von einer Beschaffung von etwa einem Dutzend Feuereinheiten aus.
Die gegenwärtig laufende Beschaffung der sechs Einheiten Iris-T SLM ist als Sofortbedarf deklariert, weshalb nicht auf die Fertigentwicklung von NNbS gewartet wurde. Die im Haushaltsentwurf 2026 dargestellte parallele Beschaffung von Iris-T SLM und NNbS (mit den darin enthaltenen Systemen Iris-T SLM) deutet darauf hin, dass es möglicherweise einen Neuzuschnitt der Zuständigkeiten bei der bodengebundenen Luftverteidigung geben könnte. Bisher war vorgesehen, dass die Luftwaffe die Systeme Iris-T SLM betreibt, auch jener in NNbS enthaltenen.
Wie aus gut informierten Kreisen zu vernehmen ist, wird jetzt darüber diskutiert, ob das Heer die Gesamtverantwortung aller Komponenten bei NNbS übernehmen soll. Eine Entscheidung dazu soll allerdings noch ausstehen.
Lars Hoffmann

















