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Verhandlungen zu Rüstungsexportregeln abgeschlossen

Die deutsche und französische Regierung haben bei ihrem heutigen Ministerratstreffen in Toulouse die Verhandlungen zu einem rechtlich bindenden Abkommen für einen gemeinsamen Ansatz bei Rüstungsexporten abgeschlossen, „dessen letzte Schritte so bald wie möglich umgesetzt werden“. Das geht aus der von den beiden Staaten heute gemachten Erklärung von Toulouse hervor.

Wie es in der Erklärung weiter heißt, habe beide Regierungen ihre Unterstützung zur Verbesserung der europäischen militärischen Fähigkeiten bekräftigt, sowohl durch PESCO-Projekte und weitere EU-Verteidigungsinitiativen als auch durch Industriekooperationen, insbesondere in den Programmen Next Generation Weapons System/Future Combat Air System  (NGWS/FCAS) und Main Ground Combat System (MGCS). Eine solche Kooperation erfordere gegenseitiges Vertrauen und gemeinsame Regeln, etwa bei der Rüstungsexportkontrolle. Presseberichten zufolge, soll die SPD noch Vorbehalte hinsichtlich gemeinsamer Exportkontrollregeln haben.

In der Erklärung unterstreichen beide  Staaten überdies die strategische Dimension eines unabhängigen europäischen Zugangs zum Weltraum. „In dieser Hinsicht unterstützen sie das europäische Präferenzprinzip bei Trägerraketen (Ariane 6) und erkennen die Inanspruchnahme von Ariane 6-Leistungen durch institutionelle Auftraggeber als einen der entscheidenden Beiträge zur Konsolidierung ihrer  Nutzung an“, heißt es dort.

Die Regierungen von Deutschland und Frankreich rufen industrielle Stakeholder auf, Konsolidierungsmaßnahmen zu entwickeln, „um die Kosteneffizienz sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den europäischen Trägerraketensektor zu stärken“. Dabei sollen sie  mit ihren europäischen Partnern, insbesondere Italien, eng zusammenarbeiten. Deutschland und Frankreich unterstützen laut Erklärung die Einrichtung der neuen Generaldirektion der Europäischen Kommission, die unter anderem für Weltraumfragen zuständig ist, unter Berücksichtigung der zivilen Natur des EU-Raumfahrtprogramms.
lah/12/16.10.2019

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