Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr“ beschlossen.Die Formulierungshilfe soll als Grundlage dienen für einen Gesetzentwurf, der aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden soll. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.
Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ haben Bundestag und Bundesrat die finanziellen Voraussetzungen zum Abbau des Modernisierungsstaus und der zeitgemäßen Ausrüstung der Bundeswehr geschaffen. Damit könne, so das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eng abgestimmt mit dem Bundesverteidigungsministerium in einer gemeinsamen Erklärung, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gestärkt werden. Das Gesetz werde Vorschriften zur Beschleunigung sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren enthalten.
Weiter heißt in der Presseerklärung: „Durch die geplanten Regelungen wird es den Vergabestellen der Bundeswehr für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht, vergaberechtliche Erleichterungen zu nutzen und damit Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Dies soll für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen.“
Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind in der Mitteilung aufgeführt:
– Es sollen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
– Durch verfahrensrechtliche Erleichterungen für kooperative Beschaffungen sollen Kooperationen auf europäischer Ebene intensiver genutzt werden. Aufgrund der veränderten Sicherheitsarchitektur soll damit zukünftig auch die gemeinsame Beschaffung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine noch größere Rolle spielen.
– Sicherheitsinteressen sollen im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.
– Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren erfahren eine Beschleunigung, indem zum Beispiel bei der Entscheidung über die Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden.
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz solle spürbare Erleichterungen und Beschleunigungen im Vergaberecht bringen. Wenn das Gesetz – wie geplant – noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden soll, wäre der 8. Juli der letzte Termin.
gwh/12/21.6.2022