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Deutschland unterzeichnet Durchführungsabkommen

Mit der gestrigen Unterschrift unter das zweite Durchführungsabkommen (Implementing Arrangement 2- IA2) zur Eurodrohne durch Rüstungsstaatssekretär Benedikt Zimmer ist das europäische Rüstungsprojekt seiner Umsetzung einen Schritt näher gekommen. Wie das Verteidigungsministerium in einer Mitteilung weiter schreibt, werden mit der Vereinbarung die Regelungen zur Entwicklungs- und Fertigungsphase einschließlich des Anfangsflugbetriebs festgehalten. Ziel sei es, den Teilnehmern eine solide Grundlage für die auf rund 15 Jahre angelegte Zusammenarbeit zu schaffen.

In einem nächsten Schritt werden laut Ministerium die vier Nationen Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien gemeinsam mit der europäischen Rüstungsagentur OCCAR die Programmentscheidung  (Programme Decision) zeichnen. Damit werde die OCCAR autorisiert, das Management des Programms zu übernehmen, bevor abschließend der Vertrag mit dem Hauptauftragnehmer – der Firma Airbus Defence and Space – gezeichnet werden könne.

Eigentlich sollte der Vertrag mit Airbus bereits im vergangenen Jahr geschlossen werden. Zuletzt hing der Prozess in der Luft, weil Spanien die zugesagten Mittel nicht freigegebenen hatte. Vor wenigen Tagen, Ende Januar, gab dann die Regierung in Madrid grünes Licht für die Finanzierung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte den deutschen Finanzbeitrag bereits im April vergangenen Jahres gebilligt.

„Wir freuen uns als Lead Nation des Programms sehr über diesen Meilenstein. Das gemeinsame Projekt mit Frankreich, Italien und Spanien ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir in Rüstungsfragen auch immer einen Blick auf europäische Lösungen haben“, wird Verteidigungsministerin Christine Lambrecht in der Mitteilung ihres Hauses zitiert.
lah/12/4.2.2022

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