Deutsche Marine und Generaldirektion Wasserstraßen spezifizieren Zusammenarbeit im Krisenfall

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Die Deutsche Marine und der „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt“ (GDWS) haben gestern eine Vereinbarung über die zivil-militärische Zusammenarbeit unterzeichnet, die die Kooperation für die Steuerung des zivilen Seeverkehrs auf deutschen Seewegen – gegebenenfalls auch im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung gemäß des „Operationsplans Deutschland“ – regeln soll.

Vor dem Hintergrund der strategischen Neuorientierung der NATO aktualisiere die neue Vereinbarung Abläufe zur Versorgung Deutschlands über See und setze speziell die Arbeitsbeziehungen zwischen den Verkehrszentralen der GDWS und der Marineschifffahrtleitung neu auf, heißt es in einer Mitteilung der Marine.

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Durch die Vereinbarung seien vor allem Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege zwischen Marineschifffahrtleitung und GDWS sauber festgelegt, sagte Vizeadmiral Jan Christian Kaack, Inspekteur der Deutschen Marine, der neben Eric Oehlmann, Leiter der GDWS, die Vereinbarung unterzeichnete. „Im Ernstfall können wir damit Handelsschiffen verbindlich sagen, wo und wann sie entlang deutscher Wasserstraßen fahren oder deutsche Häfen anlaufen dürfen – oder sogar sich zu einem Konvoi versammeln sollen“, so Kaack.

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Zu der Feinausplanung, die die Kooperationsvereinbarung festlege, gehöre unter anderem eine Regelung von Prioritäten im Seeverkehr vor Deutschlands Küsten im Krisen- und Konfliktfall, schreibt die Marine. Die Vereinbarung habe damit erheblichen Einfluss auf Abläufe der Drehscheibenfunktion Deutschlands sowie die logistische Planung innerhalb der NATO. Auf einer strategischen Ebene berührt diese zivil-militärische Kooperation nicht nur militärischen Nachschub, sondern auch die Versorgung der Bevölkerung, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung war eine Ressortvereinbarung der beiden zuständigen  Bundesministerien, dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium der Verteidigung, vorausgegangen.

Über ihre neun Verkehrszentralen informiert, unterstützt und regelt die GDWS den Schiffsverkehr auf den Wasserstraßen und zugewiesenen Seegebieten in den Hoheitsgewässern und der „Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands“. Die Marineschifffahrtleitung ist das Verbindungselement der Marine zur zivilen Schifffahrt. Ihr Personal besteht aus einem Kern aktiver Soldatinnen und Soldaten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hinzu kommt ein Personalpool von über einhundert Reservistinnen und Reservisten.
lah