Drohnenabwehr im rückwärtigen Raum als Voraussetzung für das künftige Gefecht der verbundenen Waffen

Waldemar Geiger

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Die Diskussion um die Drohnenkriegsführung erfolgte lange Zeit mit einem deutlichen Fokus auf den taktischen Einsatz von Drohnen im Bereich der unmittelbaren Front sowie des Einsatzes von Langstrecken-Einwegdrohnen gegen strategische Ziele in der Tiefe des Raumes. Die zunehmende Nutzung von Wirkdrohnen gegen logistische Ziele im rückwärtigen Raum der russischen sowie der ukrainischen Streitkräfte macht jedoch deutlich, dass Maßnahmen zum Schutz vor Drohnenangriffen sich nicht nur auf die Kampftruppe an der Front sowie Hochwertziele im Hinterland konzentrieren dürfen.

Es ist unbestritten, dass die Drohnentechnologie sowie die zunehmende Proliferation weltraumgestützter Aufklärungsfähigkeiten einen massiven Einfluss auf die moderne Gefechtsführung von Landstreitkräften haben. Das zunehmend transparenter werdende Gefechtsfeld erschwert es, für massierte Angriffe notwendige Kräfte zusammenzuziehen und Überraschungsmomente zu erzielen. Größere Verbände können bereits in der Anmarschphase weit hinter der eigentlichen „Front“ aufgeklärt und mittels präziser Wirkmittel abgenutzt bzw. zerschlagen werden, lange bevor sie sich im vorgesehenen Gefechtsstreifen bzw. Schwerpunkt entfalten und auswirken können.

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Diese Entwicklung erschwert zwar den Einsatz größerer – auch gepanzerter – Truppenverbände, sie verhindert ihn aber nicht grundsätzlich, wie die ukrainische Kursk-Offensive 2024 oder die aktuell laufende ukrainische Operation Vivaldi im Raum Lyman zeigen. Eine intensive Aufklärung der Feindkräfte sowie der Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen zur Abwehr bzw. Degradierung der feindlichen Drohnenfähigkeiten – dazu zählen sowohl Maßnahmen des elektronischen Kampfes, eine mehrschichtige Drohnenabwehr als auch die aktive Bekämpfung von feindlichen Drohnenverbänden durch eigene weitreichende Wirkmittel und Spezialkräfte – kann dazu führen, dass sich zeitlich und räumlich begrenzte Fenster für den Einsatz größerer Truppenverbände öffnen.

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Auch die russische Seite hat im Herbst 2025 gezeigt, dass Schlechtwetterperioden, die den Einsatz von Drohnen aufgrund von Wind und Nebel erschweren oder verhindern, für größere Offensivoperationen ausgenutzt werden können.

Künftiges Gefecht der verbundenen Waffen

Das Deutsche Heer geht seit einigen Jahren davon aus, dass die künftige Gefechtsführung an Land in die Phasen Aufbau eines eigenen Schutzschirmes, Zerstörung des gegnerischen Schutzschildes sowie die eigentliche beweglich geführte Gefechtsführung unterteilt werden muss. Der eigene Schutzschirm soll dabei die Truppenverbände vor weitreichenden feindlichen Aufklärungs- und Wirkfähigkeiten schützen, während diese bzw. die damit verbundene Logistik gleichzeitig abgenutzt bzw. unterdrückt werden (Phase: Zerstörung des gegnerischen Schutzschildes).

Auch für die anschließend folgenden „klassischen“ Phasen eines Gefechtes – Annäherung, Durchbruch und Kampf durch die Tiefe – sind erhebliche Fähigkeiten der Drohnenabwehr notwendig, um die vorrückenden Kräfte und Mittel – unabhängig davon, ob es sich um angreifende Infanterie- oder Panzerverbände handelt – vor Drohnenangriffen aus der Nahdistanz zu schützen. Dabei muss nicht jedes Gefechtsfahrzeug zum „Drohnenkiller“ ausgebaut werden. Ähnlich dem Zwiebelschalenprinzip trägt jede einzelne Schicht einer mehrschichtigen Drohnenabwehr dazu bei, dass die im Kampf stehende Einzelplattform nicht in kürzester Zeit von dutzenden Wirkdrohnen überwältigt werden kann.

In der Praxis könnte dies vereinfacht dargestellt wie folgt aussehen:

Flugabwehrkanonenpanzer bilden die äußere Schicht, die den Gefechtsverband sowohl vor klassischen Bedrohungen aus der Luft wie Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber als auch Wirkdrohnen und Loitering Munition schützen. Gleichwohl werden geländebedingte Umstände sowie unterschiedliche taktische Situationen – bspw. Waldkampf oder Kampf im urbanen Gelände – dazu führen, dass die Reichweitenvorteile der Flakpanzer-Sensorik und -Effektorik nicht ausgenutzt werden können.

Hier müssen insbesondere, aber nicht ausschließlich die angreifenden Truppenverbände neben dem klassischen Flugabwehrschutz bis auf die unterste taktische Ebene zusätzlich über „qualifizierte“ Drohnenabwehrfähigkeiten verfügen, die den Schutz vor Drohnen im Nah- und Nächstbereich übernehmen. Diese Aufgabe müsste sowohl extra dafür befähigten Kräften – inklusive Ausrüstung und Ausbildung – zukommen, als auch der breiten Truppe. Durch bessere Vernetzung aller im Gefechtsstreifen verfügbaren Sensoren sowie Modifizierung vorhandener Effektoren (Waffenstationen und Kanonen) mittels Tracker und ggf. zusätzlicher Sensoren, dürfte die feindliche Drohnendichte hinreichend abgeschwächt werden.

Die letzte Schicht bildet der Plattformschutz – modifizierte Waffenstation, abstandsaktives Hardkillsystem, Drohnenschutzkäfig, Panzerung – bzw. die Selbstverteidigungsfähigkeit des Einzelschützen, deren Aufgabe es ist, alles das zu bewältigen, was Flugabwehr und qualifizierte Drohnenabwehr nicht meistern können.

Diese kinetischen Abwehrschichten müssen durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen des elektronischen Kampfes sowohl durch dezidiert dafür vorgesehene Kräfte und Mittel als auch durch entsprechende Ertüchtigung aller Bestandsplattformen sowie Formationen bis auf die unteren taktischen Ebenen der Kampftruppe. Zudem muss auch die aktive Drohnenabwehr – Aufklärung und Unterdrückung bzw. Bekämpfung feindlicher Drohnenbediener – in diesen Phasen weiterhin aufrechterhalten werden.

Es wird jedoch noch einige Zeit vergehen, bis eine solche mehrschichtige Drohnenabwehr Realität werden kann. Grund dafür ist die über die letzten zwei bis drei Jahrzehnte gänzlich vernachlässigte Thematik der Flugabwehr. Aus Gründen fehlender Haushaltsmittel sowie dem Fehlglauben, dass die Luftherrschaft auch mit anderen Mitteln und Fähigkeiten errungen werden kann, haben de facto alle NATO-Staaten es versäumt, Mittel in die Weiterentwicklung von Fähigkeiten der bodennahen Luftverteidigung zu investieren. Manche Staaten, so wie beispielsweise Deutschland, haben diese Fähigkeit aus Gründen des Spardrucks gänzlich abgeschafft. Diese Fähigkeiten müssen nun mühsam wieder aufgebaut und deren Beitrag für das Gefecht der verbundenen Waffen im Anschluss intensiv eingeübt werden. Bis das in größerem Maßstab sitzt, werden sicherlich Jahre vergehen. Parallel müssen unterschiedliche in der Breite nutzbare Drohnenabwehrmittel beschafft und teilweise sogar erst entwickelt bzw. fertigentwickelt und der Umgang mit diesen ausgebildet werden.

Kampf um die Logistik

Mit den bis dato beschriebenen Maßnahmen wäre aber nur der „frontnahe“ Teil der Drohnenkriegsführungsproblematik gelöst, denn die Drohne bedroht das Gefecht der verbundenen Waffen nicht nur durch unmittelbare Aufklärung und Bekämpfung der kämpfenden Truppenverbände.

Damit moderne Streitkräfte ein bewegliches Gefecht führen können, bedarf es aber deutlich mehr als nur den Aufbau der eigenen bzw. die Zerstörung des gegnerischen Schutzschildes. Wenn nicht nach wenigen Stunden Gefecht wieder vorne Halt gemacht werden soll, muss die Truppe permanent mit Treibstoff, Munition, Ersatzteilen, Verpflegung sowie weiteren Gütern versorgt werden.

So gibt die Bundeswehr an, dass eine operative Panzerbrigade täglich rund 210 Tonnen Munition, 125.000 Liter Kraftstoff, 15 Tonnen Lebensmittel und 175.000 Liter Wasser verbraucht. Im Gefechtsstreifen einer aus mehreren Brigaden bestehenden Division müssten daher täglich über 100 Lkw (ein Lkw kann rund 10 bis 15 Tonnen Material bzw. 9.000 Treibstoff transportieren) zwischen den einzelnen Versorgungspunkten hin und herpendeln, um die kämpfende Truppe entsprechend ihrem Bedarf zu versorgen.

Ein großer Teil dieser Bewegungen würde in Räumen außerhalb des „dichtesten“ Bereiches des eigenen Schutzschirmes stattfinden. Feindliche Kräfte, die sich haben überrollen lassen oder die eingesickert sind, können heute mittels der Drohnentechnologie im rückwärtigen Raum ein Vielfaches mehr an Schaden ausrichten, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war.

Bereits einzelne Trupps können heute mittels kleinen Wirkdrohnen Räume mit einer Ausdehnung von mehreren Quadratkilometern für Versorgungsfahrten „sperren“, in denen sie Versorgungsfahrzeuge sukzessive angreifen. Noch vor fünf Jahren wäre diese Aufgabe Jagdkommandos bzw. anderweitigen Sabotagetrupps zugekommen, die hier und da vereinzelt Hinterhalte gelegt hätten, um einzelne Fahrzeuge oder ungesicherte Konvois zu überfallen, bevor der Raum wieder verlassen werden müsste. Alles andere hätte zu einer schnellen Entdeckung und Gefangennahme bzw. Zerschlagung der Kommandos geführt, die üblicherweise im Trupp- bis Zugrahmen operieren. Heute können bereits einzelne Drohnenbediener allein einen vergleichbaren, wenn nicht sogar größeren Schaden anrichten. Wobei die Bezeichnung Bediener bei den mit reichlich Autonomie ausgestatteten Systemen fast schon zu hoch gegriffen ist. Eine Person, die die Drohne aus dem Versteck nimmt, aufstellt und auf den Startknopf drückt, trifft es deutlich treffender.

Eine solche Person, die einen hohen Autonomiegrad zukünftiger Drohnensysteme zur Anwendung bringt, kann deutlich einfacher in der Bevölkerung untertauchen und aus ihrem „Versteck“ heraus Drohnenangriffe auf die Versorgungswege koordinieren. Die Grenze der Einsatzfähigkeit wäre dann ausschließlich durch die Verfügbarkeit von Wirkdrohnen begrenzt. Mehrere solcher Sabotagezellen wären durchhaltefähig in der Lage, die Logistik aktueller Ausprägung innerhalb kürzester Zeit dermaßen zu beeinträchtigen, dass die Gefechtsführung der im Kampf stehenden Truppen signifikant gestört würde.

Schlussfolgerung

Die Drohnentechnologie eröffnet nicht nur im unmittelbaren Frontbereich „Möglichkeiten“, Einfluss auf die Gefechtsführung zu nehmen. Um im Entwicklungswettkampf zwischen Angriffs- und Gegenmitteln bestehen zu können, muss das gesamte militärische Potenzial dieser Technologie in allen Gefechts- bzw. Operationsarten und über den gesamten Operationsraum hinweg betrachtet und antizipiert werden. Die Erarbeitung möglicher Gegenmaßnahmen – taktischer und technischer Natur – muss zudem zu einem Zeitpunkt erfolgen, bevor die Gefahr akut wird, wenn man nicht Gefahr laufen will, über mehrere Wochen oder Monate hinweg handlungsunfähig zu sein.

Logistische Ketten und Kräfte müssen dahingehend befähigt werden, dass sie auch unter der skizzierten Bedrohungslage eine zuverlässige Versorgung der Truppe sicherstellen können. Vergleichbar zur Abwehr von klassischen Jagdkommandos, können und dürfen die Logistiktruppen hier nicht allein gelassen werden. Neben der Ausstattung von Logistiktruppen mit Schutzsystemen gegen Angriffe mit Kleinstdrohnen und Loitering Munition müssen auch die Fähigkeiten der Streitkräfte allgemein aufgebaut bzw. verbessert werden, mit denen Drohnenoperationen im rückwärtigen Raum einfacher und schneller erkannt und aktiv unterbunden werden können.

Waldemar Geiger