Bergepanzerbeschaffung – Haushaltsausschuss ordnet nur beim Bergepanzer 2 Wettbewerb an

Waldemar Geiger

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Die Modernisierung seiner Bergepanzer-2-Flotte muss die Bundeswehr zukünftig im Wettbewerb angehen. Dies hat der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner gestrigen Sitzung in einem Maßgabebeschluss festgelegt. Der Ersatz der 23 an die Ukraine abgegebener Bergepanzersysteme – 2 davon Bergepanzer 3 Büffel und 21 Bergepanzer 2 – darf hingegen weiterhin in Form einer Direktvergabe erfolgen. Hier soll Rheinmetall gut informierten Kreisen zufolge bereits seitens des Bundeswehr-Beschaffungsamtes vor wenigen Tagen zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes für die Lieferung von 23 modernisierten Bergepanzer 3 Büffel aufgefordert worden sein.

Konkret heißt es im Maßgabebeschluss:

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  1. Der Haushaltsausschuss nimmt die, durch das Bundesministerium der Verteidigung, beabsichtigte Nachbeschaffung von 23 Bergepanzer „Büffel“ ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Kenntnis.
  2. Der Haushaltsausschuss erwartet, dass die geplante Ersatzbeschaffung zusätzlicher Bergepanzer im Rahmen eines chancengleichen, öffentlichen Vergabeverfahrens erfolgt.
  3. Der Haushaltsausschuss erwartet, dass im Rahmen der Nach- und Ersatzbeschaffung keine Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen erfolgt.

In einer strengen Interpretation fordert der Haushaltsausschuss nur bei der Ersatzbeschaffung der rund 100 zur Ausmusterung vorgesehene Bergepanzer 2 der Bundeswehr einen Wettbewerb. Eine Festlegung, dass ausschließlich die 23 an die Ukraine abgegebenen Bergepanzer durch den Bergepanzer 3 in Form einer Direktvergabe ersetzt werden dürfen, ist in dem Maßgabebeschluss streng genommen nicht enthalten.

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Somit könnte die Deckung des Zusatzbedarfs des Heeres – bedingt durch die geplante Aufstockung an Bergetrupps und dem Aufbau einer Umlaufreserve in Höhe von 40 Prozent – an Bergepanzern, die zur Bergung von modernen Kampfpanzern geeignet sind, von dem Maßgabebeschluss nicht betroffen sein. Je nach Ausgestaltung des Vertrages zur Nachbeschaffung der 23 Bergepanzer – Festbeauftragung oder Rahmenvereinbarung – könnten diese zusätzlich benötigen Systeme unter Umständen ebenfalls aus dem Vertrag gedeckt werden. Aus einem solchen Rahmenvertrag könnte auch der internationale Bedarf an Bergepanzern bedient werden.

Waldemar Geiger