2026 – Bundeswehr kriegt über 108 Milliarden Euro und 12.000 neue Planstellen für Truppe und Verwaltung

Waldemar Geiger

Anzeige

Mit dem heute beschlossenen Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 hat die Bundesregierung nicht nur eine Erhöhung des Verteidigungshaushalts für das Jahr 2026 auf insgesamt rund 82,7 Milliarden Euro beschlossen. Zudem sollen der Truppe 10.000 und der zivilen Verwaltung 2.000 neue Planstellen zur Verfügung gestellt werden. Dies geht aus einer heutigen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) hervor.

Wie aus der Mitteilung ersichtlich ist, beabsichtigt die Regierung 2026 mehr als 108 Milliarden Euro für die Bundeswehr auszugeben, 82,7 Milliarden Euro davon aus dem regulären Verteidigungshaushalt sowie rund 25,5 Milliarden Euro aus dem sogenannten Sondervermögen Bundeswehr.

Anzeige

Dem BMVg zufolge schafft der Kabinettsentwurf neben dem notwendigen Investitionsvolumen für die bedarfsgerechte Ausstattung und die dringend erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr entscheidende Rahmenbedingungen für den weiteren personellen Aufwuchs der Streitkräfte. „Dafür werden im Jahr 2026 zunächst weitere 10.000 militärische Planstellen und 2.000 zivile Planstellen geschaffen. Damit wächst der Personalhaushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf insgesamt 202.483 militärische und rund 77.899 zivile Planstellen auf. Zusätzlich werden – mit Wirksamwerden nach dem Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst – für diesen insgesamt 20.000 militärische Stellen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ausgebracht“, heißt es in der Mitteilung.

Anzeige

Dass Ministerium geht davon aus, dass die deutliche Erhöhung des Planstellenumfangs im Einzelplan 14 es ermöglichen wird den personellen Aufwuchs, „sowohl quantitativ als auch qualitativ weiter voranzubringen“. Wie heißt kann die Bundeswehr Interessierten als attraktive Arbeitgeberin so eine Perspektive geben und zugleich die Personalentwicklung des Bestandspersonals fördern.

Vor dem Inkrafttreten muss der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 erst noch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens bestätigt werden. Die erste diesbezügliche Lesung im Bundestag wird voraussichtlich in der 39. Kalenderwoche stattfinden.

Waldemar Geiger