Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anfang Juni von der Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Gerichts erhobene Anklage gegen den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M., den 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas M. und den 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas K. nicht zugelassen. UPDATE: Verdacht des Offenbarens von Staatsgeheimnissen
OLG Düsseldorf lässt Anklage der Bundesanwaltschaft nicht zu weiterlesen