Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat soeben grünes Licht für die Beschaffung, jedoch unter Auflagen, zusätzlicher Fregatten der Klasse 126 gegeben, wie hartpunkt aus Parlamentskreisen erfahren hat. Somit kann die Bundeswehr zwei weitere Fregatten der Niedersachsenklasse – Schiff Nr. 5 und 6 – beim niederländischen Schiffbauer Damen Naval ordern.
Die niederländische Damen Naval fungiert als Generalunternehmer für das F126-Vorhaben und liefert den Schiffsentwurf. Der Bau der Schiffe erfolgt jedoch zu 100 Prozent in Deutschland. Zudem sind viele weitere deutsche Unternehmen als Unterauftragnehmer am Vorhaben beteiligt. Die Fregatten der Niedersachsenklasse werden an verschiedenen Werften produziert. So wird das Hinterschiff in der Peene-Werft in Wolgast gebaut. Die German Naval Yards Kiel GmbH baut das Vorschiff und Blohm+Voss Hamburg integriert beispielsweise Sensoren und Effektoren und übernimmt die Endmontage der F126.
Für die Auslösung einer vertraglich vereinbarten Option über die Zusatzbeschaffung der Schiffe 5 und 6 hat der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner heutigen Sitzung insgesamt 3,1 Milliarden Euro gebilligt. Von diesen 3,1 Milliarden Euro sind 2,8 für „schiffbauliche Maßnahmen“ vorgesehen, während der Rest für weitere Vorhalte – Beistellungen, Ersatzteile, … – vorgesehen ist.
Zudem haben die Haushälter weitere 323 Millionen Euro für einen 7. Änderungsvertrag über die Konstruktion, Bau und die Lieferung von Fregatten der Klasse 126 freigegeben. Offenbar sind die zusätzlichen 323 Millionen notwendig, um die im Rahmen der Inflation gestiegenen Baukosten der bereits vier vorher bestellten Schiffe auszugleichen.
Die F126-Fregatten werden der Bundeswehr zufolge weltweit operieren können und umfassend zur dreidimensionalen Seekriegführung befähigt sein. Die Fregatten haben eine Länge von 167 Metern, eine Breite von rund 21 Metern und eine Verdrängung von circa 10.000 Tonnen. Mit einer Besatzungsstärke von 125 Personen werden die Schiffe für den weltweiten Einsatz im gesamten Intensitätsspektrum zur dreidimensionalen (Luft, Über- und Unterwasser) Seekriegführung befähigt sein. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Seeraumüberwachung, das Durchsetzen von Embargos, das Unterstützen von Spezialkräften sowie Evakuierungsoperationen. Die Aufgabenwahrnehmung wird unterstützt durch die Einrüstung von speziellen Missionsmodulen, mit denen das Schiff durch standardisierte Ausrüstungs- und Personalpakete für bestimmte Einsätze angepasst werden kann.
Das erste Schiff wurde erst vor wenigen Tagen, am 3. Juni 2024, auf der Peene-Werft in Wolgast auf Kiel gelegt. Mitte 2028 soll das erste auf Kiel gelegte Schiff an die Deutsche Marine übergeben werden. Bis 2032 sollen drei weiteren Fregatten folgen. Die Auslieferung von Schiff Nummer 5 und 6 ist dann für 2033 und 2034 vorgesehen.
Update Maßgabebeschluss
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat der Beschaffung der zusätzlichen Fregatten sowie der Änderung des Vertrages zwar zugestimmt, jedoch nicht ohne Vorgaben.
Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf:
- sich mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass es bei den zugestandenen Mehrkosten zu einem fairen Ausgleich von nachweisbaren Mehrkosten zwischen dem Generalunternehmer und den Unterauftragnehmern kommt,
- darauf hinzuwirken, den Beginn der Kostenelementeklausel auch für die Unterauftragnehmer auf den 1. Dezember 2021 festzulegen,
- den Berichterstattern des Einzelplans 14 im Haushaltsausschuss ist umgehend über die Verhandlungsergebnisse zwischen den Generalunternehmer und den Unterauftragnehmern vom 15.Juni 2024 ein schriftlicher Bericht vorzulegen,
- die Option mit der Frist bis zum 19. Juni 2024 aus der Ausschussdrucksache 19(8)5864 nicht auszulösen, sofern die Punkte 1 bis 2 nicht zufriedenstellend umgesetzt werden.
Wie einer Pressemitteilung aus dem Büro des CDU-Haushälters Ingo Gädechens zu entnehmen ist, wurde im Zuge der Beratung der 25-Mio-Vorlage zur Anpassung der Preiseskalation „insbesondere die Problematik thematisiert, dass zwar dem niederländischen Generalunternehmer ein großzügiger Ausgleich von unerwarteter Inflation zugestanden wird, eine entsprechende Weitergabe an die (deutschen) Unterauftragnehmer aber bisher nicht vereinbart wurde. Daher wurde im Rahmen eines Maßgabebeschlusses, dem die Union zugestimmt hat, das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Anpassung der Preiseskalation nur nach einer zufriedenstellenden Einigung zwischen Generalunternehmen und Unterauftragnehmern in Kraft zu setzen.“
Dies bedeutet, dass die Schiffe 5 und 6 nur beschafft werden können, wenn Damen auch die deutsche Industrie ausreichend an den Inflationsausgleichszahlungen beteiligt.
Waldemar Geiger