MBDA Deutschland hat vom Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw einen Auftrag zum Bau eines Demonstrators für einen luftgestützten Laser erhalten. Ziel sei es, die technologischen Grundlagen für zukünftige Laserwaffen an Bord von Flugzeugen zu schaffen, schreibt MBDA in einer Mitteilung.
Der nun erteilte Auftrag sieht den Angaben zufolge vor, dass wesentliche Komponenten des sogenannten Laser-Pods bereits für den späteren Flugbetrieb ausgelegt werden. Damit solle die Machbarkeit einer luftgestützten Laserwaffe geprüft und die Basis für eine künftige Einsatzfähigkeit bei der Luftwaffe gelegt werden. MBDA lege bei der Entwicklung besonderen Wert auf deutsche Lieferketten und heimische Systemkompetenz, um Souveränität bei dieser Schlüsseltechnologie zu sichern.
In Fachkreisen gilt die Entwicklung eines luftgestützten Lasers als anspruchsvolle „Königsdisziplin“ der Laserwaffentechnik – vor allem wegen der extremen Anforderungen an Größe, Gewicht und Widerstandsfähigkeit gegenüber Flugbedingungen, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Solche Systeme sollen laut MBDA künftig vor allem Drohnen und Marschflugkörper abwehren können.
Hochenergie-Lasereffektoren können laut MBDA zum Schutz von Flugzeugen, Schiffen, Fahrzeugen oder Soldaten und deren Infrastruktur gegen vielfältige feindliche Bedrohungen eingesetzt werden. Ein Vorteil von Laserwaffen liege in der schnellen, präzisen Bekämpfung von Zielen und in den geringen Kosten.
Wie es in der Mitteilung weiter heißt, gelte die Lasertechnologie seit 2019 als strategisches Schwerpunktthema der deutschen Forschung und Entwicklung sowie als nationale Schlüsseltechnologie im Rahmen der SVI-Strategie der Bundesregierung und des Bundesverteidigungsministeriums. MBDA positioniere sich dabei als langjähriger Entwicklungspartner für Lasereffektoren und -waffen in allen Teilstreitkräften und habe in den vergangenen Jahren durch signifikante Eigeninvestitionen die notwendigen Technologien für Lasereffektoren kontinuierlich erarbeitet und verschiedene Demonstratoren aufgebaut und erprobt.
lah

















