Haushaltsausschuss billigt Beschaffung von Loitering Munition und vier weitere Vorhaben  

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute ergänzend zu den beiden Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von sogenannten Loitering Munition Systemen (LMS) vom 25. Februar eine dritte Rahmenvereinbarung bewilligt. Wie das BMVg in einer Mitteilung schreibt, erhält die Bundeswehr damit fest beauftragt weitere LMS eines dritten Herstellers und die Option, bei erfolgreicher Qualifizierung, weitere Systeme abzurufen.

Bei dem Hersteller dürfte es sich um Rheinmetall handeln. Wie hartpunkt bereits Ende März berichtete, darf nun eine Rahmenvereinbarung mit dem Konzern in Höhe von bis zu knapp 2,4 Milliarden Euro geschlossen werden. In einem ersten Schritt wird jedoch nur eine Festbeauftragung in Höhe von fast 300 Millionen Euro erfolgen. Rheinmetall soll dafür im Gegenzug ca. 2.500 Strike-Drohnen des Typs FV-014 an die Bundeswehr liefern.

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Wie bei den anderen beiden Verträgen gibt es klar definierte Qualifizierungsanforderungen, Abbruchmeilensteine sowie Innovationsklauseln, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Damit werde der neue Beschaffungsweg nun auch mit einem dritten Anbieter konsequent fortgeführt: Qualifizierung, Produktanpassungen, erste Truppentests und Ausbildungsmaßnahmen finden den Angaben zufolge parallel bzw. iterativ statt, um Zeit zu sparen und die Fähigkeit schnell in die Truppe einzuführen.

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Wie es weiter heißt, teilen sich die Verträge in einen festbeauftragten Anteil und optionale Abrufleistungen auf. In einem ersten Schritt wird auf Basis dieses Ansatzes eine feste Anzahl an LMS bestellt. Wenn das Produkt den festgelegten Qualifikationsnachweis und damit den Bedarf der Streitkräfte erfüllt, können über den Rahmenvertrag weitere LMS abgerufen werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Rahmenvertragsmenge.

Maßstab für alle Hersteller war dabei laut Ministerium, dass die erforderliche Reife und Qualität der Produkte in firmeninternen sowie bundeswehreigenen Qualifizierungs- und Testverfahren nachgewiesen wurde (Proof of Concept). Das verbleibende Restrisiko wird durch die vertragliche Vereinbarung von Abbruchmeilensteinen abgesichert. Der Vertrag räumt dem Auftraggeber damit ein einseitiges Rücktrittsrecht ein, falls die erforderlichen Qualifikationsnachweise nicht erreicht werden. Innovationsklauseln stellen zudem eine kontinuierliche technologische Weiterentwicklung bzw. Anpassung des LMS sicher.

Die parallele Beauftragung von drei Herstellern verfolgt laut BMVg mehrere Ziele: Es wird Vorsorge getroffen für den Fall, dass einzelne Hersteller die Serienreife nicht erreichen. Es werden Systeme mit unterschiedlichen Fähigkeiten beschafft, was den Handlungsspielraum der Kommandeure erweitert und die Flexibilität und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Maßnahmen eines möglichen Gegners erhöhen. Zugleich soll im Sinne der Souveränität auch die nationale industrielle Basis gestärkt werden, um im Segment der LMS die Bedarfe der Bundeswehr und der Partnernationen decken zu können.

Die heutige Entscheidung des Haushaltsausschusses sei ein weiterer Schritt, die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 planmäßig im Jahr 2027 mit einem breit aufgestellten Aufklärungs- und Wirkverbund, einschließlich LMS auszustatten, schreibt das BMVg. Die zeitgerechte Ausstattung der Panzerbrigade mit ausreichenden Stückzahlen werde dabei über die Gesamtheit aller Verträge sichergestellt.

Neben diesem Vorhaben hat der Haushaltsausschuss zudem die vier folgenden 25-Millionen-Euro-Vorlagen gebilligt:

Auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses standen noch zwei weitere 25-Mio-Vorlagen. Einmal ging es um den 1. Änderungsvertrag zur Entwicklung einer multinationalen interoperablen Wellenform für den Truppenfunk ESSOR (Narrowband Waveform (ENBWF)), zum anderen um den 3. Änderungsvertrag zur Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Tankcontainern Kraftstoff (kurz: TCK 9 m³). Offenbar wurden diese beiden Vorlagen nicht behandelt, zumindest schreibt das BMVg nichts dazu.
lah