Deutschlands fiskalpolitische Zurückhaltung der vergangenen Jahre und seine ökonomische Größe bilden den Grundstein für die geplante Ertüchtigung und den Aufwuchs der Bundeswehr. Während die anderen großen Nationen in Europa – wie beispielsweise Frankreich und Großbritannien – kaum finanzpolitischen Spielraum für größere zusätzliche Investitionen in die eigenen Streitkräfte haben, kann die Bundesrepublik auf Grund ihrer vergleichsweise niedrigen Staatsverschuldung und des exzellenten Ratings aus dem Vollen schöpfen. Im Windschatten dieser Maßnahmen könnte sich das Bundesverteidigungsministerium zu einem der größten „Rüstungsvertriebe“ Europas entwickeln.
Die jüngsten internationalen Vertriebserfolge des Luftverteidigungssystems Iris-T SLM, die fast alle im Rahmen der 2022 von Deutschland ins Leben gerufenen European Sky Shield Initiative (ESSI) erzielt wurden, sind ein Vorbote für das rüstungspolitische Potenzial, das sich in den kommenden Monaten manifestieren dürfte. Davon dürften insbesondere die deutschen Hersteller wesentlich profitieren.
Dreh- und Angelpunkt dieser Entwicklung sind neben der vergleichsweise geringen Schuldenquote der Bundesrepublik die politischen Weichenstellungen, die in den letzten Monaten bereits getroffen wurden bzw. in Kürze im Bundestag zum Beschluss anstehen. Diese Entscheidungen werden nicht nur für die Deckung der enormen Materialbedarfe der Bundeswehr sorgen, sie bieten zudem verbündeten Nationen die Möglichkeit, dringend benötigte Waffensysteme schnell und zu geringeren Kosten als bei einer Einzelbeschaffung zu beschaffen. Was bisher nur anhand des Luftverteidigungssystems Iris-T SLM und dem Kampfpanzer Leopard 2 A8 vorexerziert wurde, wird sich zukünftig wohl auf ein breites Portfolio von Waffensystemen erstrecken.
Das Bundesverteidigungsministerium wollte auf Anfrage nicht bestätigen, dass die Bundeswehr Rahmenvereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Panzern in den Varianten Pionierpanzer, Bergepanzer, Brückenlegepanzer und Fahrschulpanzer verhandelt. Zu Fragen des Vergabeverfahrens können nach Auskunft eines Ministeriums-Sprechers aus vergaberechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden.
Seiner Aussage zufolge arbeitet das Ministerium daran, die Zusammenarbeit mit anderen Nationen auszuweiten. „Wir sind an einer engen und partnerschaftlichen Kooperation mit unseren Verbündeten interessiert. Dazu gehört auch die Ausstattung der jeweiligen Streitkräfte mit identischem Material, um eine Zusammenarbeit bei Wartung, Betrieb und Ausbildung zwischen den Streitkräften weiter auszubauen. Vor dem Hintergrund der laufenden Verfahren kann aus vergaberechtlichen Gründen keine weitere Aussage getroffen werden“, so der Sprecher.
Handwerklich laufen die Beschaffungen der Verbündeten über die Bundeswehr wie folgt ab: Das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw schließt eine Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Hersteller für den Kauf von bestimmten Rüstungsgütern für die Bundeswehr. Mögliche Verbündete, die einen ähnlichen Bedarf haben, können entweder von Anfang an in diese Rahmenvereinbarung einbezogen werden oder sich später dem Rahmenvertrag anschließen. Dabei fungiert das BAAINBw formal als Käufer des Waffensystems, nachdem das Koblenzer Beschaffungsamt zuvor durch die jeweilige verbündete Nation dazu ermächtigt wurde. Für das Beschaffungsamt der jeweiligen Nation bleibt im Anschluss nur noch die Absprache mit dem Hersteller, welche nationalen Besonderheiten – beispielsweise Tarnanstrich oder Funktechnik – bei der Herstellung des Systems berücksichtigt werden müssen.
Die Vorteile dieses Vorgehens, das vom Verteidigungsministerium im Vorfeld vorbereitet wird, liegen auf der Hand: Die Verbündeten sparen sich langwierige und komplexe Verhandlungen mit den Herstellern. Die Beschaffung wird dadurch schneller und bietet zudem große Synergieeffekte in den Bereichen Training, Wartung und Logistik, die im Rahmen der Nutzung realisiert werden können. Weiterhin haben großvolumige Beschaffungen den Vorteil, dass insbesondere Entwicklungs- und Anpassungskosten auf eine größere Grundgesamtheit umgelegt und Preisvorteile durch Skaleneffekte in der Produktion erzielt werden können, was sich langfristig in einem niedrigeren Beschaffungspreis – wenn keine äußeren Faktoren (bspw. Inflation) dem entgegenwirken – widerspiegeln könnte. Das BAAINBw fungiert hier als Arbeitsmuskel, die für den Erfolg dieses Konstrukts notwendige Überzeugungsarbeit – mit der die Verbündeten ins Boot geholt werden – wird hingegen vom Verteidigungsministerium und den jeweiligen Herstellern getätigt.
Damit dies im großen Maßstab gelingt, muss jedoch zuallererst die Bundeswehr einen entsprechend großen Bedarf haben, zu dessen Deckung auch genügend Haushaltsmittel vorhaben oder zumindest eingeplant sind. Kurz gesagt, die Bundeswehr muss selbst viel und vor allem in großen Stückzahlen beschaffen.
Dies war aufgrund der knappen Haushaltslage im Einzelplan 14 lange Zeit nicht möglich. Auch das Sondervermögen hat diesen Umstand nicht wirklich beseitigen können, da es nur einen geringen Bruchteil des Gesamtbedarfs finanzieren konnte. Erst mit der Änderung des Grundgesetzes wurde die Entkopplung der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse möglich, so dass zumindest die fiskalischen Hürden für eine Aufrüstung der Bundeswehr genommen wurden. Die Verständigung der NATO auf neue und erweiterte Fähigkeitsziele und die Billigung der Regierungsentwürfe für den aktuellen sowie zukünftigen Haushalt bilden die nächsten Puzzlestücke für die potenziellen „Vertriebserfolge“ des Verteidigungsministeriums in der nahen Zukunft. Diese von der Politik getroffenen Beschlüsse sind bereits dazu geeignet, um große Stückzahlen von Waffensystemen für die Vollausstattung der wachsenden Bundeswehr zu beschaffen.
Damit die Beschaffung von Waffen über die Bundesrepublik auch für verbündete Nationen attraktiv wird, bedarf es noch eines letzten Puzzlestücks: Geschwindigkeit in der Beschaffung und in der Produktion. Genau diese Geschwindigkeit soll mittels des neuen Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes, welches nach der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden soll, möglich werden. Das neue Gesetzt würde es der Bundeswehr unter anderem erlauben, Vergabeprozesse zu beginnen, bevor die dafür notwendige Finanzierung gesichert ist. Im Gesetzentwurf sind überdies zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorgesehen, so dass Direktvergaben in Zukunft deutlich einfacher werden und schneller umgesetzt werden können. Zudem werden auch große Vorauszahlungen an die Industrie möglich, die für den schnellen Aufbau von Produktionskapazitäten notwendig sind.
Genau diese schnelle Erhöhung der Produktionskapazitäten eröffnet die Möglichkeit, verbündete Nationen an der Produktion der gemeinsam beschaffter Rüstungsgüter zu beteiligen, indem beispielsweise neue Produktionsanteile teilweise bei der verbündeten Nation realisiert werden. Flankiert wird diese Maßnahme durch die grundsätzliche Bestrebung der Rüstungsindustrie, die eigenen Lieferketten gegen Störungen zu härten, indem man diese auf sogenanntes Double Sourcing umstellt – eine Beschaffung, bei der ein und dasselbe Produkt von zwei verschiedenen Quellen bezogen wird.
Das Salz in der Suppe
Gleichwohl dürfte diese Entwicklung nicht von allen als positiv betrachtet werden. Grundvoraussetzung für solche Beschaffungen bilden nämlich die zukünftigen Materialkäufe der Bundeswehr. Ergo gilt, wenn die Bundeswehr etwas nicht kauft, kann es auch nicht in Form eines Regierungsgeschäftes an Verbündete verkauft werden. Einfach gesagt: Hersteller, die bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr leer ausgehen, dürften es zukünftig auch international schwerer haben. Sie müssten dann nämlich nicht nur gegen einen potenziellen Wettbewerber konkurrieren, sondern gegen die Konditionen der Bundeswehr, welche aufgrund der anstehenden Großbestellungen in den nächsten Jahren vergleichsweise kompetitiv sein dürften.
Gepaart mit dem Umstand, dass die Bundeswehr zukünftig mit Hilfe des neuen Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes einfacher und häufiger Direktvergaben durchführen könnte, dürften in vielen heimischen und ausländischen Unternehmenszentralen die Alarmsignale erklingen.
Insbesondere kleinere Nationen mit geringeren Beschaffungsorganisationen haben bereits in der Vergangenheit häufig die Möglichkeit genutzt, Beschaffungsprozesse ins Ausland auszulagern und mittels Regierungsgeschäften oder über internationale Rüstungsbeschaffungsorganisationen wie die NSPA oder OCCAR zu beschaffen. Mit den grundsätzlich national durchgeführten Beschaffungsvorhaben, den FMS-Regierungsgeschäften mit den USA, den gemeinsamen Käufen über die NSPA und OCCAR sowie den nun möglichen Beschaffungen über die Bundeswehr dürfte das Feld für Wettbewerb zukünftig deutlich kleiner werden. In diesem Zusammenhang wird also die Bedeutung der Produktauswahl durch die Bundeswehr zunehmen.
Waldemar Geiger















