Elektronische Kampfführung: Kartellamt genehmigt Joint Venture von Hensoldt, Rohde & Schwarz, Plath und GDELS

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Das Bundeskartellamt hat heute der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Hensoldt Sensors GmbH, die Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, die Plath GmbH & Co. KG, Hamburg, und die General Dynamics European Land Systems-Bridge Systems GmbH zugestimmt. Das Gemeinschaftsunternehmen werde im Hinblick auf einen noch zu vergebenden komplexen Auftrag des Bundes zur Beschaffung von Mitteln zur elektronischen Kampfführung gegründet, schreibt das Kartellamt in einer Mitteilung.

Angesichts des Auftragsumfangs und der Anforderungen des Auftraggebers, insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht, sehen die Beteiligten die Zusammenarbeit als erforderlich an, um ein tragfähiges Angebot abgeben und nach etwaiger Beauftragung ausführen zu können, schreibt das Amt zur Begründung.

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Die Bundeswehr habe als Auftraggeber konkrete Anforderungen an die zu beschaffenden Waffensysteme, die eine Zusammenarbeit der Unternehmen erforderlich machen, schreibt das Kartellamt. Die Kooperation beschränke sich auf das konkrete Vorhaben und lasse keine darüber hinausgehende Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen erwarten.

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Anfang des Jahres hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages das EloKa-Vorhaben MAUS, bei dem eine Direktvergabe an Rohde & Schwarz erfolgen sollte, gestoppt. Neben der Direktvergabe war auch der nicht ausreichende Schutz der Trägerfahrzeuge kritisiert worden, bei dem der Eagle V 6×6 vorgesehen war. Daraufhin sollen die in Deutschland ansässigen Firmen mit EloKa aufgefordert worden sein, eine mögliche Zusammenarbeit bei dem Thema zu eruieren. Bei anderen EloKa-Vorhaben hat sich der besser geschützte Radpanzer Piranha 5 als Trägerplattform etabliert.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wird in der Mitteilung seines Hauses mit der Aussage zitiert: „Unsere Ermittlungen haben bestätigt, dass die beteiligten Unternehmen ohne die Zusammenarbeit in einem Gemeinschaftsunternehmen voraussichtlich nicht in der Lage wären, die Anforderungen dieses Projektes zu erfüllen. Die Kooperation versetzt die Unternehmen damit erst in die Lage, sich mit einem entsprechenden Angebot um den Auftrag zu bewerben.“
lah