Projekt EULE – Bundeswehr schreibt Kleinstdrohnen für querschnittliche Aufklärungsfähigkeit aus

Waldemar Geiger

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Die Bundeswehr verfügt aktuell über kein kleines unbemanntes Aufklärungssystem für den querschnittlichen Einsatz in den Streitkräften, welches dezidiert für militärische Einsatzzwecke entwickelt wurde. So wurden in den vergangenen Jahren zwar unterschiedliche Beschaffungsverträge für leistungsfähige Aufklärungsdrohnen wie FALKE oder TWISTER geschlossen, kleinere Systeme für den querschnittlichen Einsatz in allen Organisationsbereichen wurden hingegen nur in Form von handelsüblichen Kopterdrohnen beschafft. Diese sind jedoch für die Ausbildung vorgesehen und aus unterschiedlichen Gründen nicht für den Einsatz geeignet.

Mit dem Projekt EULE will die Bundeswehr hingegen erstmals „marktverfügbare, kleine, unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ beschaffen, die als „querschnittliche Fähigkeit für Aufklärungs-, Erkundungs- und Überwachungsaufträge in militärischen Organisationsbereichen eingesetzt werden“ sollen. Ein entsprechender Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung dieser Systeme wurde nun eröffnet, wie aus einer gestern veröffentlichten Mitteilung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw auf der europäischen Online-Vergabeplattform TED hervorgeht.

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Viele Details gehen aus der Veröffentlichung nicht hervor, außer dass das System ein maximales Abfluggewicht von vier Kilogramm haben und durch lediglich eine Person bedienbar sein soll. Beobachter gehen davon aus, dass sich dahinter kleinere FPV-Kopterdrohnen verbergen, die aktuell von beiden Kriegsparteien in sehr großen Stückzahlen im Ukraine-Krieg eingesetzt werden. Die Systeme selbst sind deutlich leichter als die angesprochenen vier Kilogramm, haben jedoch genügend Leistungsreserven, um bei Bedarf eine entsprechende Nutzlast mitführen zu können. So haben beispielsweise mehrere deutsche Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten Joint Ventures mit ukrainischen Herstellern geschlossen, um solche kampferprobten Systeme für die ukrainischen Streitkräfte aus Deutschland heraus zu liefern. Zudem haben zahlreiche Start-ups in jüngster Vergangenheit Systeme dieser Klasse vorgestellt.

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Wie aus der Mitteilung des BAAINBw hervorgeht, will das Bundeswehr-Beschaffungsamt zwei Rahmenvereinbarungen in Form von zwei identischen Mengenlosen vergeben. Potenzielle Anbieter dürfen zwar für beide Lose Angebote abgeben, die Bezuschlagung soll jedoch nur für ein Los erfolgen, wenn es insgesamt mehr als zwei Angebote gibt. Dies bedeutet, dass die Bundeswehr zwei unterschiedliche „Eulen“ derselben Klasse haben wird, falls mehr als ein Unternehmen ein geeignetes System anbieten sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ist mit sieben Jahren angegeben.

Das BAAINBw weist zudem darauf hin, dass eine „verifizierende Teststellung“ im Rahmen der Angebotsauswertung (nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Angebotsabgabe) vorgesehen ist. Insgesamt will man die Anzahl der zu testenden Angebotssysteme auf fünf Anbieter begrenzen.

Beobachter halten es zudem für wahrscheinlich, dass die Rahmenverträge eine Innovationsklausel enthalten werden, die eine gewisse Anpassung der Systeme an neue Entwicklungen der Gefechtsführung im Zuge der Vertragsdauer erlauben wird.

Waldemar Geiger