Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der norwegischen Nammo Raufoss AS und der Diehl Defence GmbH & Co. KG, ein Gemeinschaftsunternehmen für die Produktion von Artilleriemunition des Kalibers 155 mm zu bilden, freigegeben.
Zur Begründung schreibt das Amt, dass Nammo bereits in erheblichem Umfang 155mm-Artilleriemunition fertige, bisher jedoch nicht mit Produktionsanlagen in Deutschland vertreten sei. Diehl hingegen sei insgesamt nur in geringem Umfang in der Produktion von Artilleriemunition tätig.
Nammo und Diehl hatten gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft an der Ausschreibung eines großvolumigen Auftrags der Bundeswehr für die Herstellung und Lieferung von 155mm-Artilleriemunition teilgenommen und den Zuschlag erhalten.
Das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw und die Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen ARGE DiNa155mm haben am 10. Juli 2023 einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von 155mm-Artilleriemunition für die Bundeswehr unterzeichnet. Der Vertrag biete die Grundlage für den fest beabsichtigten Abruf erster DiNa155mm-Lose sowie die Beschaffung weiterer Zünder, hatte Diehl seinerzeit mitgeteilt. Bei dem DiNa155mm-Geschoss handele es sich um ein modernes, in Norwegen entwickeltes und qualifiziertes Sprenggeschoss der neuen Generation, welches in mehreren Ländern eingeführt sei und sich bereits im Einsatz bewährt habe.
Zur Ausführung des Auftrags soll laut Kartellamt nun eine von beiden Unternehmen gemeinsam gehaltene GmbH gegründet werden. Anschließend werde Diehl die nach den Ausschreibungsbedingungen erforderliche Produktionsanlage in Deutschland errichten und im Auftrag des Gemeinschaftsunternehmens die Fertigung übernehmen. Nammo, als Entwicklerin der Munition, lizenziere die für die Produktion erforderlichen geistigen Eigentumsrechte und liefere einige Bauteile, schreibt das Bundeskartellamt. Diehl Defence wollte auf Nachfrage zu Standort, Zeitlinien und Volumina keine weieren Angaben machen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, wird mit den in der Mitteilung seines Hauses mit den Worten zitiert: „Relevant war für uns unter anderem, dass Diehl den Auftrag nicht hätte allein erfüllen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran. Durch Diehls Zusammenarbeit mit Nammo wird der Wettbewerb daher nicht beschränkt. Geht man davon aus, dass Nammo eine Produktion in Deutschland nicht eigenständig aufbauen könnte oder ohne ein deutsches Partnerunternehmen keine Aussichten auf den Zuschlag gehabt hätte, werden Nammo und Diehl durch ihre Zusammenarbeit überhaupt erst zu einem leistungsfähigen Wettbewerber, was den Wettbewerb sogar fördert.“
Die langfristig angelegte Belieferung mit 155mm-Artilleriemunition durch das Gemeinschaftsprojekt soll der Versorgungssicherheit der Bundeswehr und ihrer Verbündeten dienen. Neben der Bundeswehr seien auch einige andere Staaten zu Bestellungen der Munition berechtigt, heißt es in der Mitteilung. Die Bundeswehr hat auch bei anderen Rüstungsvorhaben ihre Rahmenvereinbarungen mit Herstellern für befreundete Streitkräfte geöffnet. Der größte Hersteller von Artilleriemunition in Deutschland und einer der größten weltweit ist der Düsseldorfer Rheinmetall-Konzern.
Lars Hoffmann
















