Landes- und Bündnisverteidigung: Bundeswehr führt Produktsichtung für einsatzreife Drohnenabwehrsysteme durch

Waldemar Geiger

Anzeige

Das erst vor wenigen Wochen aufgestellte Innovationszentrum der Bundeswehr wird am 12. Mai 2026 in Erding eine Produktsichtung für einsatzreife Drohnenabwehrsysteme durchführen, mit der „marktverfügbare Produkte für den hochbeweglichen Einsatz mit skalierbarer Wirkung primär gegen Unbemannte Fliegende Systeme NATO UAS Classification Class I (micro, mini, small) bis hinein in NATO UAS Classification Class II (medium, tactical) identifiziert werden“ sollen.

Wie aus einer heute veröffentlichten Mitteilung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw, zu dem das Innovationszentrum der Bundeswehr gehört, hervorgeht, soll mit der Produktsichtung geprüft werden, ob geeigneten Produkte existieren, die die Forderungen der Bundeswehr erfüllen und bereits im 3. Quartal 2026 durch die Bundeswehr in einem LV/BV-Szenario (Landes- und Bündnisverteidigung) getestet werden sowie ab 2027 an die Truppe geliefert werden können.

Anzeige

Die Produktsichtung setzt nach Angaben des BAAINBw folgende Rahmenbedingungen voraus:

Anzeige
  • Produkte, die geeignet sind zur Abwehr von NATO UAS Classification Class I bis hin zu Class II UAS im (teil-)mobilen Einsatz.
  • Marktverfügbarkeit der Produkte mit Technological Readiness Level (TRL) von 8/9.
  • Erprobung der Systeme im III. Quartal 2026 durch die Bundeswehr im LV/BV-Szenario möglich.
  • Lieferfähigkeit erster Systeme ab 2027.

Marktverfügbar sind Produkte, die fertig entwickelt sind und sofort produziert werden können. Technological Readiness Level 8: Nullserie: Nachweis der Funktionstüchtigkeit des qualifizierten Systems. Technological Readiness Level 9: Produkt: Nachweis des erfolgreichen Einsatzes des qualifizierten Systems.

Das BAAINBw weist zudem darauf hin, dass keine Kostenübernahme für die teilnehmenden Unternehmen durch die Bundeswehr erfolgt. Zudem wird darauf verwiesen, dass die „Präsentation von Produkten im Rahmen der Technologieshow kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder die Durchführung eines Vergabeverfahrens über die Beschaffung eines C-AUS-Systems oder einer vergleichbaren Leistung“ garantiert.

Hintergrund der Produktsichtung

Die Abwehr von unbemannten fliegenden Systemen gewinnt nach Angaben des Beschaffungsamtes zunehmend an Bedeutung. Daher wird die Drohnenabwehr als ein integraler Baustein zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gesehen.

„Vor diesem Hintergrund sollen, für die Bundeswehr geeignete, marktverfügbare Produkte für den hochbeweglichen Einsatz mit skalierbarer Wirkung primär gegen Unbemannte Fliegende Systeme NATO UAS Classification Class I (micro, mini, small) bis hinein in NATO UAS Classification Class II (medium, tactical) identifiziert werden“, heißt es in der Mitteilung.

Weiterhin schreibt das BAAINBw, dass es für die Bundeswehr bei landbasierten Operationen von entscheidender Bedeutung ist, die Handlungsfreiheit in der eigenen Gefechtsführung uneingeschränkt zu erhalten. Dafür sind Drohnenabwehrsysteme (Counter-UAS) erforderlich, „die der Geschwindigkeit mobiler Kräfte der Streitkräfte folgen können und somit einen darauf abgestimmten Schutz bieten“. Daher sind für die Bundeswehr bei der Produktsichtung Systeme besonderes interessant, die einen hochbeweglichen Schutz bieten und mit einem geeigneten Mix aus Sensoren und Wirkmitteln wie Interceptordrohnen, sowie Überwachungs- und Steuersoftware zur Integration in einen Gefechtsverbund ausgestattet sind. Daneben sollen auch Systeme für den Selbstschutz von Plattformen (hard- und softkill) genauer betrachtet werden, „die einfach in bestehende Fahrzeuge zu integrieren sind“.

Waldemar Geiger