Die Bundeswehr scheint erstmals zwei Zivilpersonen mit der Gefechtsmedaille ausgezeichnet zu haben. Dies geht aus vertraulichen Unterlagen des Bundesmysteriums für Verteidigung hervor, welche hartpunk einsehen konnte. Besonders brisant ist an dem Vorgang, dass die beiden Ausgezeichneten, welche vom Verteidigungsminister persönlich die Ehrenkreuze entgegennehmen durften, dem Anschein nach Ungediente sind und nicht über den Veteranenstatus verfügen.
Die ungewöhnliche Ehrung scheint unmittelbar mit einem Drohnen-Zwischenfall über einer Bundeswehrliegenschaft in Verbindung zu stehen. Die beiden Geehrten Harald Sotter-Klamm und Constantin Bruch sollen als Angehörige des Modellsportflugvereins Dedendostel eine bis dahin unbehelligt über einer Bundeswehrliegenschaft illegal operierende Drohnenformation mit einem ebenfalls unbemannten Luftfahrzeug so schwer beschädigt haben, dass diese ihren Einsatz nicht mehr fortsetzen konnten und einige Drohnen sogar in einem nahegelegenen Gehölz abstürzten. Dort wurden sie von der pensionierte Religionslehrerin Heike Schein während eines Neujahrsspaziergangs gefunden.
Während das Ministerium und auch Sotter-Klamm jegliche Stellungnahme verweigern, äußerte sich Bruch hartpunk gegenüber bereitwillig zu den Geschehnissen. Den Ausführungen von Bruch zufolge, führte der Modellsportflugverein, dessen Kassenwart der Geehrte ist, Mitte Dezember 2025 sein traditionelles Jahresabschlussfliegen durch. Dabei kam erstmalig auch eine aus Osteuropa über den Internet-Versandhandel bestellte Multikopter-Agrardrohne zum Einsatz. Ein rein ziviles Fabrikat, wie Bruch betont, welches man von einem Landmaschinenhändler erworben habe.
Das durch die im Vorfeld ungeahnten Möglichkeiten und Leistungsreserven der Drohne ungewohnt übermütig gewordene Bedienerpaar, bestehend aus Harald Sotter-Klamm und Constantin Bruch, steuerten eigenen Aussagen zufolge das Luftfahrzeug nach einem sogenannten Kavalierstart mit hoher Fahrt außer Sichtweite. Dabei kam es offenbar zu einem Durchtrennen mehrerer Lichtwellenleiter der die nicht näher benannten Bundeswehrliegenschaft illegal überfliegenden Drohnenformation, welche danach zumindest teilweise in ein wenige Kilometer entferntes Gehölz stürzte, ohne dort irgendeinen Schaden oder gar Aufsehen zu verursachen. Auch wenn die Bediener der Drohnenformation nicht ermittelt werden konnten, vermuten Kenner hinter dem Vorfall sogenannte Wegwerfagenten eines an Destabilistion und Provokation interessierten, staatlichen Akteurs.
Laut den Dokumenten, welche hartpunk einsehen konnte, handelt es sich bei dem Vorgang um den erstmaligen Abschuss von Drohnen über einem gesperrten Luftraum, auch wenn diese unter der Missachtung zahlreicher Auflagen für Fernpiloten erfolgte. Die hohe Auszeichnung schützt die beiden Hobbypiloten indes nicht davor, wegen einer möglichen Straftat nach §315 StGB (gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr) belangt zu werden. Bruch zufolge hätten er und sein Vereinskamerad diesbezüglich bereits Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhalten.
Kristóf Nagy
Diese Meldung ist, wie die Meisten bereits geahnt haben, ein Aprilscherz.


















