Volle Beschaffung von Loitering Munition erst nach Preisprüfung möglich

Waldemar Geiger

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Der Bundestag hat heute die großangelegte Beschaffung von Loitering-Munition-Systemen der Anbieter Helsing und STARK für die Bundeswehr nur mit Auflagen freigegeben. Der Verteidigungsausschluss hatte bereits am Vormittag grünes Licht gegeben. Reuters und dpa berichten, dass am Nachmittag auch der Haushaltsausschuss zugestimmt hat.

Loitering Munition oder auch Strike-Drohnen sind in den vergangenen Jahren zu einem elementaren Bestandteil der modernen Kriegsführung geworden. So verwundert es nicht, dass auch die Bundeswehr in solche Systeme investieren und die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 als ersten Großverband mit solchen Waffen ausrüsten möchte.

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Beschafft werden sollen nun die HX-2-Strike-Drohne von Helsing sowie die Virtus von STARK. Wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt, sollen die mit beiden Unternehmen geschlossenen Rahmenverträge in einer Gesamthöhe von rund 4,3 Milliarden Euro jedoch gedeckelt werden. Aus beiden Verträgen sollen nun hartpunkt vorliegenden Informationen zufolge jedoch nur noch Strike-Drohnen im Wert von jeweils einer Milliarde Euro abgerufen werden. Gleichwohl hat der Haushaltsausschuss den Deckel so konzipiert, dass ein Abruf in der ursprünglichen Gesamthöhe weiterhin möglich ist, jedoch nur nachdem das Verteidigungsministerium vorher eine Bedarfsbegründung, Marktanalyse und Preisprüfung sowie einen Leistungsnachweis der zu beschaffenden Drohnen erbracht hat.

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Ursprünglich sollte bei STARK für fast drei Milliarden Euro beschafft werden, obwohl aus dem Rahmenvertrag genau so viele Strike-Drohnen abgerufen werden können, wie aus dem Helsing-Vertrag, der auf etwa 1,3 Milliarden Euro dotiert ist. In einem ersten Schritt sollen die beiden Unternehmen jedoch nur eine Festbeauftragung in Höhe von fast 270 Millionen Euro erhalten, Helsing soll dafür etwa 4.300 HX-2 liefern, STARK rund 2.200 Virtus. Die Maßgabe des Haushaltsausschusses sieht es zudem vor, dass Seriensysteme erst nach bestandener Nachweisführung in der Bundeswehr abgerufen werden dürfen. Auch der Abruf von vertraglich vereinbarten Optionen, die über die Festbestellungen hinaus gehen, bedürfen einer weiteren Freigabe durch den Haushaltsauschuss.

Beobachter gehen zudem davon aus, dass in Kürze auch die Beschaffung der Strike-Drohnen vom Typ FV-014 von Rheinmetall dem Bundestag zur Billigung vorgelegt wird. Auch hier dürfte es dann einen ähnlichen Maßgabebeschluss geben.

Ursprünglich sah der Plan der Streitkräfte vor, alle drei Systeme gleichzeitig zu beschaffen. Jedoch musste Rheinmetall dem Vernehmen nach erst noch eine weitere Demonstration durchführen, mit der die geforderte Systemreife nachgewiesen werden sollte. Diese Demonstration soll vor wenigen Tagen erfolgreich absolviert worden sein.

Waldemar Geiger