Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren ihre Investitionen für Systeme für die Verteidigung gegen Bedrohungen aus der Luft umfassend steigern. So sind für die Beschaffung des bodengebundenen Luftverteidigungssystems Iris-T SLM von Diehl Defence bis zum Jahr 2025 sogenannte Verpflichtungsermächtigungen von rund 11,4 Milliarden Euro vorgesehen. Das geht aus dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 hervor, der heute im Kabinett beschlossen wurde.
Im Haushaltsgesetz für das laufende Jahr waren bislang lediglich Verpflichtungsermächtigungen von 2,6 Milliarden Euro für die Beschaffung der Iris-T SLM vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ermöglicht dem BMVg den Abschluss eines Vertrages, bei dem die Zahlungen erst in zukünftigen Haushaltsjahren fällig werden.
Für das Projekt Nah- und Nächstbereichsschutz (NNbS), in dessen Rahmen insbesondere die mobilen Kräfte der Landstreitkräfte gegen Flugzeuge und Flugkörper verteidigt werden sollen, sind bis zum Jahr 2032 sogar Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro vorgesehen. NNbS-Einheiten werden neben der Iris-T SLM auch über die Iris-T SLS verfügen sowie über den Flak-Panzer Skryranger sowie einen neuen Flugabwehrraketenpanzer. In Zukunft wird also auch das Heer über die Iris-T SLM verfügen, die sich in den vergangenen Jahren in der Ukraine bewährt hat.
Mehr Geld soll laut dem Haushaltsentwurf auch in die Beschaffung des Transportflugzeugs Airbus A400M fließen. So sind hier Verpflichtungsermächtigungen von rund 3,6 Milliarden Euro für den Zeitraum 2028 bis 2032 ausgebracht. Im Haushalt 2026 waren bislang lediglich 1,45 Milliarden Euro dafür hinterlegt. Das deutet darauf hin, dass das BMVg weitere Maschinen dieses Typs ordern möchte. In Fachkreisen wird darüber spekuliert, dass es sich um etwa 16 Exemplare handeln könnte.
Für das Projekt zur Schließung der Fähigkeitslücke zur signalerfassenden, luftgestützten, weiträumigen Überwachung und Aufklärung (PEGASUS), bei dem Aufklärungstechnik von Hensoldt in ein Flugzeug des kanadischen Herstellers Bombardier eingerüstet wird, sind Verpflichtungsermächtigungen von rund 1,9 Milliarden Euro vorgesehen, während im laufenden Haushalt noch 1,35 Milliarden Euro eingeplant waren. Auch diese finanzielle Aufstockung deutet auf eine Nachbestellung hin.
Ein dickes Plus verzeichnet das Kommunikationsvorhaben Tactical Wide Area Network (TaWAN), mit dem die Truppen an der Ostflanke der NATO mittels Richtfunk an den rückwärtigen Raum angebunden werden sollen. So sind hier rund 5,5 Milliarden Euro eingestellt worden, nachdem im aktuellen Haushaltsplan lediglich Verpflichtungsermächtigungen von 77 Millionen Euro eingeplant waren.
Auch für die Marine sind umfangreiche Mittelzuweisungen vorgesehen. Für die „Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sonstigem Marinegerät“ wird eine Summe von rund 42 Milliarden Euro aufgeführt, von der allerdings 39 Milliarden Euro gesperrt sind. Bislang stehen im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigungen von 25,4 Milliarden zur Verfügung. Die Marine plant in Zukunft den Kauf von Luftverteidigungsfregatten der Klasse 127, bei denen die gegenwärtig kalkulierten Stückkosten bei 5 Milliarden Euro liegen sollen. Beobachter hegen Zweifel, dass sich ein solcher Preis politisch vermitteln lässt.
Auch bei der gegenwärtig laufenden Digitalisierung landbasierter Operationen (D-LBO) sind deutlich höhere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen, in deren Rahmen werden unter anderem digitale Funkgeräte in Tausende Fahrzeuge eingerüstet. So enthält der Haushaltsentwurf den Wert von rund 2 Milliarden Euro für D-LBO bis 2030, nachdem bislang bis 2034 lediglich 830 Millionen Euro hinterlegt sind.
Erhebliche Ausgaben hat das BMVg auch für den Bereich Weltraum vorgesehen, auch wenn es sich nicht um direkte Beschaffungen, sondern um „Komplexe Dienstleistungen für die Dimension Weltraum“ handelt. Hierfür sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,9 Milliarden Euro bis 2043 eingeplant, wobei die Masse der Mittel in den Jahren nach 2028 abfließen soll. Bisher wird der Titel noch unter der Bezeichnung „Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten“ geführt und weist Verpflichtungsermächtigungen von 1,6 Milliarden Euro auf.
Lars Hoffmann

















