MQ-28 Ghost Bat – Deutschland soll offenbar weitreichende Ein- und Zugriffsrechte in die Systemarchitektur bekommen

Waldemar Geiger

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Das in Australien entwickelte Collaborative Combat Aircraft (CCA) MQ-28 Ghost Bat gilt hartpunkt vorliegenden Informationen als einer von vier Kandidaten, die die Bundeswehr aktuell als eine mögliche Lösung für eine sogenannte Jagdbomberdrohne in Betracht zieht. Medienberichten zufolge besteht ein Bedarf an mehreren hundert unbemannten Kampfflugzeugen, die die Luftwaffe beginnend ab 2029 einführen möchte.

Primär sollen die Jagdbomberdrohnen dem Vernehmen nach in den Einsatzarten Short Interdiction Strike, Intelligence, Surveillance and Reconnaissance (ISR bzw. Aufklärung, Überwachung und Erkundung) sowie Deep Interdiction Strike zum Einsatz kommen. Dabei steht Interdiction für Abriegelung, also dem Bekämpfen feindlicher Ziele zum Verhindern, Verzögern oder Zerstören von feindlichen Mitteln und Kräften, bevor diese das Gefechtsfeld erreichen. Mit Strike (Angriff) ist hingegen der präzise Waffeneinsatz gegen taktisch, operativ bzw. strategisch relevante Ziele gemeint. Short bzw. Deep steht für räumliche Nähe der Ziele in Relation zur Front. Es wird zudem erwartet, dass unbemannte Kampfflugzeuge bei besonders risikoreichen Missionen zum Einsatz kommen werden. Daher sollen die Systeme günstig genug sein, um eine gewisse Verlusttoleranz ermöglichen zu können.

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Da die Einsatzarten unterschiedliche quantitative oder qualitative Anforderungen an Sensorik, Effektorik sowie Reichweite stellen und die Flugzeuge gleichzeitig günstig genug sein müssen, um Verluste verkraften zu können, gehen Beobachter davon aus, dass zukünftige unbemannte Kampfflugzeuge entweder in unterschiedlichen Varianten beschafft werden oder einen modularen Aufbau aufweisen müssen, damit sie missionsspezifisch mit Sensorik und Effektorik bestückt werden können. Beobachter gehen zudem davon aus, dass ein möglicher modularer Aufbau der Kampfdrohnen Vorteile bei der Souveränität bieten würde. Grund dafür läge in der Möglichkeit, Module – beispielsweise Sensorpakete – im Rahmen der Nutzung national beschaffen und entwickeln zu können.

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Wie es aus Industriekreisen heißt, verfolgt das Industrieteam hinter dem Ghost-Bat-Angebot an die Bundeswehr – Boeing, Rheinmetall, Diehl Defence und Rohde & Schwarz – genau diesen Ansatz. Das unbemannte Kampfflugzeug selbst ist eine Entwicklung von Boeing Defence Australia, einem eigenständig agierenden Unternehmensteil des Boeing-Konzerns. Die Entwicklung, Erprobung und Produktion der Ghost Bat wird dem Vernehmen nach vollständig seitens Boeing Australia, in Zusammenarbeit mit der Royal Australian Air Force (RAAF), vorgenommen.

Das Design der MQ-28 Ghost Bat, so wie sie für die Bundeswehr angeboten wird, soll es im Extremfall sogar ermöglichen, ein fremdes, beispielsweise in Deutschland entwickeltes Autonomiepaket, für die Missionssteuerung, nutzen zu können. Lediglich Hülle, Triebwerk und Triebwerkssteuerung würden dann aus Australien kommen.

Dem Vernehmen nach soll das Systemkonzept der MQ-28 Ghost Bat dem Kunden weitreichende Ein- und Zugriffsrechte gewähren und so das gewünschte Maß der Souveränität sicherstellen. Kenner der Luftkriegsführung verweisen in diesem Zusammenhang immer wieder auf den zweischneidigen Aspekt der Souveränität. So wäre es beispielsweise theoretisch und praktisch möglich, Kampfflugzeuge so zu bauen, dass keine darin verwendete Komponenten der US-Exportregulierung gemäß ITAR unterliegt. Der Preis dafür wäre jedoch die Einsamkeit und oftmals Leistungsverlust, denn das System wäre dann defacto nicht in der Lage, einen großen Teil der leistungsfähigsten Waffen zu verschießen oder mit anderen Luftfahrzeugen zu kommunizieren, da auch ein großer Teil der in den NATO-Streitkräften genutzten Kommunikationstechnologien ITAR-Einschränkungen unterliegt. Ein Nutzer muss daher genau abwägen, welcher Grad an Souveränität angestrebt werden kann, ohne dass die Operationsfähigkeit des Systems darunter leidet.

Wie es heißt, wird die Ghost Bat mit den Argumenten offeriert, dass das System passend zum Bedarf des Kunden angeboten werden kann. Für eine schnelle Einführung könnte dabei auf bestehende Designs und Nutzlastkonfigurationen mit einem geringeren Grad an Souveränität – wie sie beispielsweise für Australien entwickelt werden – zurückgegriffen werden. Im Rahmen der Nutzung könnten dann sowohl Komponenten des Fliegers als auch die Missionspakete gegen „souveränere“ Alternativen ausgetauscht werden.

Das Kampfflugzeug selbst gilt aufgrund seiner hohen Modularität und Designs als besonders anpassungs- und ausbaufähig. Die Block-3-Variante – so wie sie von der australischen Luftwaffe eingeführt wird – verfügt über größere Tragflächen, die eine rund eine Tonne höhere Nutzlast, bessere Langsamflugeigenschaften sowie eine bessere Start- und Landefähigkeit auf kürzeren Landebahnen – Stichwort Behelfslandebahnen im Kriegsfall – bieten. Beobachter halten es sogar für denkbar, dass das System mittels Boostern gänzlich ohne eine Landebahn gestartet werden kann. Das Design der Unterschall-schnellen Kampfdrohne soll dem Vernehmen nach sowohl Flugprofile im extremen Tiefflug als auch Stealth-Einsätze in höheren Luftschichten erlauben.

Die MQ-28 Ghost Bat ist so ausgelegt, dass Rumpf und Flügel jeweils ein eigenes Bauteil bilden, die nur mittels einer Handvoll Bolzen verbunden sind. Dies soll nicht nur die Wartungsarbeiten vereinfachen, sondern offenbar auch die taktische Nutzbarkeit vergrößern. Wenn notwendig, können die Bolzen entnommen und das gesamte System der 6-Tonnen-Klasse unauffällig in einem 40-Fuß-Container transportiert werden.

Wie hartpunkt bereits in der Vergangenheit berichtete, soll die Ghost Bat neben den beschriebenen technischen Aspekten auch einen weiteren Vorteil bieten: Trainingsmöglichkeiten in den großen unbewohnten Gebieten Australiens. Offenbar ist die australische Regierung sehr an dem Export des unbemannten Kampfflugzeuges interessiert, bis hin zu dem Punkt, dass man einen Zugang zum australischen Luftraum für die technische Weiterentwicklung des Flugzeuges sowie des taktischen Einsatzes gewähren würde. Was sich nach wenig anhört, gilt in Fachkreisen als richtiges Brett. Denn für die Entwicklung unbemannter Systeme, insbesondere solcher, die tief in ein feindliches Gebiet eindringen sollen, ist ein entsprechend großer Raum notwendig, der auch den Betrieb der Drohne zulässt. Im dichtbesiedelten Europa mit dem stark frequentierten Luftraum ein rares Gut. Auch das Ausweichen über die offene See ist nicht ohne Probleme möglich, insbesondere dann, wenn man die Entwicklung und die damit verbundenen taktischen Einsatzverfahren, vor fremden Blicken verbergen möchte.

Waldemar Geiger