Das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw hat heute einen Vertrag mit der ARGUS Interception GmbH zur Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen (NWDS) unterzeichnet. Wie die Behörde in einer Mitteilung schreibt, sollen die Systeme künftig unbefugt eindringende Drohnen abfangen und so den Schutz von Bundeswehrliegenschaften im In- und Ausland verbessern.
Vertragspartner ist die ARGUS Interception GmbH, ein im niedersächsischen Rotenburg an der Wümme ansässiger Hersteller von Abfangdrohnen. Nach Informationen von hartpunkt handelt es sich um einen auf sieben Jahre ausgelegten Rahmenvertrag für die Lieferung der Netzwerferdrohnensystemen im Gesamtwert von über 1,1 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner gestrigen Sitzung dazu grünes Licht gegeben und die entsprechenden Haushaltsmittel gebilligt.
Insgesamt sollen aus dem Rahmenvertrag rund 450 Gesamtsysteme beschafft werden können, wovon eine mittlere zweistellige Anzahl an Systemen im Gesamtwert von rund 165 Millionen Euro direkt abgerufen werden und bereits 2027 der Truppe zulaufen sollen. Dem Vernehmen nach ist es Absicht der Bundeswehr, mit den Systemen, von denen die Streitkräfte bereits in der Vergangenheit einige in einer älteren Konfiguration beschafft haben, den Schutz eigener Liegenschaften sowie Einsätze der Bundeswehr insbesondere gegen Sabotage- und Ausspähversuche mit Klein- und Kleinstdrohnen zu stärken.
Die genaue Ausstattung des Netzwerfer-Drohnensystems in puncto Sensorik und Anzahl der Abfangsysteme ist öffentlich nicht bekannt. Kernbestandteil des Systems ist jedoch die Fangdrohne „A1-Falke“. Diese ermöglicht ein kontrolliertes, automatisiertes Abfangen und Sichern unkooperativer Drohnen mittels mitgeführter Netze. Systeme dieses Typs wurden von der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie einigen Landespolizeien beschafft.
Kernaufgabe der A1-Falke-Abfangdrohne ist es, im Raum unerlaubt anwesende und durch das Aufklärungssystem detektierte Drohnen anzufliegen und diese mit einem Netzeffektor einzufangen. Dadurch wird nicht nur die Gefährdung durch herunterfallende Drohnentrümmer reduziert, es wird auch mögliches Beweismaterial für eine eventuell anschließende Untersuchung sichergestellt. Der Abfangvorgang erfolgt vollautomatisiert, ein menschlicher Bediener entscheidet aber über Durchführung und Abbruch des Abfangvorgangs. Wenn notwendig, können mehrere Systeme gleichzeitig eingesetzt werden, um mehrere in der Luft befindliche Drohnen abzufangen.
Waldemar Geiger

















