UPDATE: Verdacht des Offenbarens von Staatsgeheimnissen
OLG Düsseldorf lässt Anklage der Bundesanwaltschaft nicht zu

Das Oberlandesgericht  Düsseldorf hat die Anfang Juni von der  Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Gerichts erhobene  Anklage gegen den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M., den 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas M. und den 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas K. nicht zugelassen. UPDATE: Verdacht des Offenbarens von Staatsgeheimnissen
OLG Düsseldorf lässt Anklage der Bundesanwaltschaft nicht zu
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